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Sicherheitspennadel Ateria SafeControl ab sofort verordnungsfähig
Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus werden von Krankenkassen finanziert
Anfang des Jahres wurde im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Hilfsmittel-Richtlinie zur Erstattung von Sicherheitsprodukten für versorgende Dritte angepasst. In einem weiteren Schritt erfolgte die Anpassung der Produktgruppe 03 des Hilfsmittelverzeichnisses. Nach Ergänzung der entsprechenden Abrechnungs-Positionsnummern durch den GKV-Spitzenverband sind nun sowohl die Sicherheitspennadeln Ateria® SafeControl® als auch sämtliche Unistik®-Sicherheitslanzetten verordnungsfähig und können unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.Verordnung von Sicherheitsprodukten für gesetzlich Versicherte
Der gesetzliche Anspruch auf Hilfsmittel für Versicherte zum Schutz Dritter vor Nadelstichverletzungen (§ 33 Abs. 1 SGB V) wird in der neuen Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL)[1] ausgeführt. Damit können nun die Sicherheitspennadeln Ateria SafeControl und die Unistik Sicherheitslanzetten von Owen Mumford verordnet werden. Dies gilt, sofern diese Hilfsmittel für Versicherte notwendig sind und die Patienten aufgrund von Einschränkungen, das Hilfsmittel selbst nicht anwenden können und die Unterstützung durch Dritte benötigen. Das können dann sowohl Angehörige als auch Pflegekräfte von Pflegeheimen oder mobilen Pflegediensten sein. Entsprechende Einschränkungen können im Bereich der Sehfähigkeit, der Grob- und Feinmotorik, der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit liegen oder auch bei Kindern entwicklungsbedingt sein.[2]
Nadelstichverletzungen können beispielsweise bei Blutentnahmen zur Gewinnung von Kapillarblut, wie für Blutzuckermessungen und subkutane Injektionen, z. B. mittels Insulinpen geschehen.[3]
Neue Kategorien im Hilfsmittelverzeichnis für Sicherheitsprodukte
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes listet die verordnungsfähigen Hilfsmittel nach Kategorien. Die Sicherheitspennadel Ateria SafeControl dient dem Schutz von Pflegepersonal vor Nadelstichverletzungen und räumt Bedenken über eine unvollständige Medikamentenverabreichung aus dem Weg, indem sie für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Kontrolle während des Injektionsvorgangs sorgt. Ateria SafeControl kann als "Sicherheits-PEN-Kanüle mit doppelter Abschirmung (Injektionsseite und Gewindeseite)" über die Positionsnummer 03.99.99.1035 verordnet und abgerechnet werden.[4]
Sämtliche Varianten der Unistik® Sicherheitslanzetten, Unistik® 3, Unistik Touch und Unistik TinyTouch, haben die Positionsnummer 21.99.99.1008.[4] Das umfassende System an Einweg-Lanzetten umfasst aktuell zwei Lanzettenreihen (Unistik 3, Unistik Touch) mit unterschiedlichen Aktivierungsmodi und Comfort-Zone-Technologie für die Blutentnahme am Finger sowie die Sicherheitsinzisionslanzetten Unistik TinyTouch für die schmerzarme Fersenblutentnahme bei Säuglingen.
Quellen
- vgl. HilfsM-RL des G-BA (15.02.2020)
- vgl. TrGr zum Beschluss der HilfsM-RL, 2.2, zu Absatz 1
- vgl. HilfsM-RL, § 6b Abs. 2
- vgl. http//:www.gkv-spitzenverband.de
Bildunterschrift: Ateria® SafeControl® Sicherheitspennadeln von Owen Mumford
Bildquelle: Owen Mumford GmbH