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Neuerungen im Gesundheitswesen 2019

Was ändert sich für Versicherte?

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen müssen im neuen Jahr deutlich weniger Geld für ihre Krankenversicherung zahlen. Denn dann beteiligen sich die Arbeitgeber wieder zur Hälfte an den Beiträgen: Die "paritätische Finanzierung" wird in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder eingeführt. Doch 2019 kommen auch zusätzliche Belastungen auf die Versicherten zu. Der Beitrag zur Pflegeversicherung, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zu gleichen Teilen tragen, steigt zum 1. Januar um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kinderlose). Erneut ausgebaut wird im kommenden Jahr das Leistungsangebot der Krankenkassen, zum Beispiel bei der Darmkrebsvorsorge. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen des neuen Jahres auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Entlastung für Selbständige mit kleinem Einkommen

Vor allem Selbstständige mit geringem Einkommen können sich auf spürbare Entlastungen im neuen Jahr freuen. Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage wird von 2.283,75 Euro (2018) auf 1.038,33 Euro (2019) mehr als halbiert. Für die Beiträge heißt das: Wer als Selbstständiger ein Einkommen von bis zu 1.038,33 Euro hat, zahlt künftig zwischen rund 165 Euro und rund 190 Euro, je nach Krankenkasse. (Bislang sind es mindestens 342,57 Euro.) Hinzu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Zusätzliche Sprechstunden beim niedergelassenen Arzt, mehr Leistungen bei der Darmkrebsvorsorge

Gesetzlich Krankenversicherte sollen ab dem nächsten Jahr schneller einen Arzttermin bekommen. Eine Reihe von Maßnahmen soll das ermöglichen. Unter anderem werden die Mindestsprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte von bisher 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen werden zudem künftig neben Terminen beim Facharzt und Psychotherapeuten auch Termine beim Hausarzt vermitteln und rund um die Uhr bundesweit unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 erreichbar sein. Die Regelungen treten voraussichtlich zum 1. April und 1. Juli 2019 in Kraft. Männer können 2019 bereits ab 50 Jahren auf Kassenkosten eine Darmspiegelung zur Krebsfrüherkennung durchführen lassen - fünf Jahre früher als bisher. Und pflegenden Angehörigen wird der Zugang zur stationären Rehabilitation in Reha-Kliniken erleichtert. Die bisherige Regelung entfällt, wonach sie vorrangig ambulante Maßnahmen in Anspruch nehmen müssen.

Mehr zu diesen und weitere Neuerungen im Jahr 2019 finden Sie unter: www.vdek.com/politik/was-aendert-sich

zuletzt bearbeitet: 28.12.2018 nach oben

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