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Keine Insulin-Fertigpens mehr in Festbetragsgruppen

Geriatrische Patienten mit Diabetes werden nicht berücksichtigt!

Stellungnahme zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Humaninsulin, Gruppe 1 bis 3, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 SGB V.

Viele hochbetagte Patienten sind nicht in der Lage ihre Insulingabe selbständig zu dosieren. Hier unterstützen Fertigpens die selbstständige Versorgung zu Hause. Aber im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) vom 18.09.2014 werden die Festbetragsgruppen für Humaninsulin neu gebildet.

In dem vorliegenden Beschluss orientieren sich die neuen Festbeträge an der Wirkung (1. schnell wirkend; 2. intermediär und lang wirkend; 3. intermediär wirkend kombiniert mit schnell wirkend). Eine Differenzierung der verwendeten Applikationsform gibt es nicht mehr. So wird die Verwendung von Fertigpens nicht mehr in den Festbetragsgruppen extra aufgeführt. Es wird durch den Bundesausschuss argumentiert, dass Insulinbehandlung und -gabe unabhängig vom Pen-Typ Schulungsmaßnahmen erfordere und es daher kein Unterschied sei, ob ein Insulinfertigpen oder ein wiederaufladbarer Pen eingesetzt wird. Es sei laut G-BA "nicht zuletzt auch eine Frage der individuellen Präferenz", ob Fertigpens verwendet werden oder nicht. Als Geriater und Diabetologen widersprechen wir dieser Betrachtungsweise!

Im täglichen Umgang erleben wir Patienten oder Angehörige, die motorisch und kognitiv in der Handhabung eines Fertigpens schulbar sind, bei denen aber eine Schulung in der Bestückung und Handhabung eines wieder aufladbaren Pens deutlich zeitintensiver, wenn nicht unmöglich ist. Sollte infolge dieses G-BA-Beschlusses die Verwendung von Fertigpens als eine nicht wirtschaftliche Applikationsform deklariert werden, so hätte das enorme Folgen für die Behandlung und den Patienten. Die Mehrkosten für die Behandlung mit Fertigpens sind bei der genannten Patientengruppe gering. Die Mehrkosten für zusätzliche Schulung, Behandlungspflege etc. sind erheblich. Es besteht die Gefahr, dass uns ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Selbständigkeit und Reduktion oder Vermeidung der Pflegebedürftigkeit unserer geriatrischen Patienten genommen wird. Es ist bedauerlich, dass der G-BA diese Argumente nicht kannte oder nicht erwogen hat.

Wir bitten hiermit eindringlich, diesen Beschluss des G-BA nochmals intensiv zu prüfen und eine Änderung zu Gunsten der Patienten herbeizuführen!

PD Dr. Frank Schröder
Dr. Dr. Andrej Zeyfang

Arbeitsgemeinschaft Diabetes der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie.

zuletzt bearbeitet: 23.10.2014 nach oben

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