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Bundesärztekammer gibt Hinweise für "Ärzte in sozialen Medien"

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

Handreichung soll für Besonderheiten der Online-Kommunikation sensibilisieren

"Soziale Netzwerke können eine sinnvolle Ergänzung zum direkten Gespräch zwischen Arzt und Patient sein - allerdings müssen bestimmte Regeln eingehalten werden". Das sagte Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer, mit Blick auf die Handreichung "Ärzte in sozialen Medien", die heute auf der BÄK-Internetseite veröffentlicht wurde. Bartmann stellte klar, dass die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz bei der Nutzung sozialer Medien immer beachtet werden müssen. Wichtig sei auch, die Grenze zur viel diskutierten Fernbehandlung einzuhalten.

Die Handreichung der BÄK soll Ärzte und Medizinstudierende für die Besonderheiten der Online-Kommunikation sensibilisieren und Konflikten mit beruflichen und ethischen Standards vorbeugen. In zehn Fallbeispielen wird geschildert, wo mögliche Probleme für Ärzte und Medizinstudierende liegen und wie man ihnen begegnen kann. Wie anonymisiere ich Informationen so, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt? Was muss ich in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit beachten? Wo verläuft die Grenze zwischen allgemeiner Gesundheitsaussage und unerlaubter Fernbehandlung? Das sind nur einige der Fragen, die hier beantwortet werden.

Die Handreichung basiert auf den Empfehlungen des 115. Deutschen Ärztetags und des Weltärztebundes und richtet sich ebenso an Neulinge wie an erfahrene Nutzer sozialer Medien.

zuletzt bearbeitet: 20.03.2014 nach oben

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