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Patientenrechtegesetz vom Kabinett beschlossen

Endlich mehr Transparenz für Patienten

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten erklären Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller:

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger "Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Viele Patienten beklagen zudem die mangelnde oder ungenügende Information durch den Behandelnden, sie fühlen sich oftmals alleine gelassen", erläutert Leutheusser-Schnarrenberger. "Die neuen Regelungen gleichen das Informationsgefälle zwischen Behandelndem und Patient aus. Patientinnen und Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Dies gilt auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht übernimmt. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Es wird sichergestellt, dass Patienten in die Patientenakte Einsicht nehmen können. Wichtige Beweiserleichterungen für Patienten werden klar geregelt und für jeden nachvollziehbar gemacht. Sie beruhen auf der Rechtsprechungsentwicklung. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler nicht erfolgreich gewesen wäre." Leutheusser-Schnarrenberger fasst zusammen: "Das Gesetz hilft Patientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu können."

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr "Das neue Patientenrechtegesetz bringt umfassende und verständliche Informationen für Patientinnen und Patienten", erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. "Es ermöglicht Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe und stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern. Mit dem gemeinsam vorgelegten Patientenrechtegesetz schaffen wir endlich eine einheitliche gesetzliche Grundlage und sorgen dadurch für mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen. Damit führen wir eine jahrzehntelange Diskussion einer guten und tragfähigen Lösung zu, die direkt den Patienten und Versicherten zu Gute kommt. So werden die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter ausgebaut und verbessert. Kranken- und Pflegekassen werden verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Dies kann durch Unterstützungsleistungen, mit denen die Beweisführung der Versicherten erleichtert wird, z. B. durch medizinische Gutachten geschehen. Nicht fristgemäße Entscheidungen der Krankenkassen werden sanktioniert. Wir stärken die Fehlervermeidungskultur und führen Meldesysteme für Fehler und ein Risikomanagement ein und machen ein Beschwerdemanagement in Krankenhäusern verbindlich und transparent."

Wolfgang Zöller, Patientenbeauftragter der Bundesregierung Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller sagte: "Das Patientenrechtegesetz stärkt die Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner. Der Gesetzentwurf ist ein neues, zeitgemäßes Fundament. Es ist kein Gesetz gegen jemanden, sondern sorgt für einen transparenten sowie fairen Ausgleich der Interessen und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten. In vielen Gesprächen mit allen Beteiligten konnte ich im Vorfeld einen großen Konsens ausloten. Ein guter Gesetzentwurf wurde vorgelegt und geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Es ist ein Gesetzentwurf, der die Rechte der Patienten maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend regelt und vor allen Dingen für jedermann unkompliziert nachlesbar macht. Ich bin sicher, dass das Gesetz dazu beiträgt, dass unser Gesundheitssystem von allen Beteiligten als gerechter empfunden werden kann."

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Zum Hintergrund

Der Gesetzentwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:

Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:

Der Gesetzesentwurf steht unter www.bmj.de und www.bundesgesundheitsministerium.de zur Verfügung.

Bildunterschrift 1: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Bildquelle: Bundesministerium der Justiz/Butzmann

Bildunterschrift 2: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
Bildquelle: Bundesministerium für Gesundheit/Dedeke

Bildunterschrift 3: Patientenbeauftragter Wolfgang Zöller
Bildquelle: Büro des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

zuletzt bearbeitet: 23.05.2012 nach oben

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