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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen beschlossen

Eine flächendeckende bedarfsgerechte medizinische Versorgung bleibt auch in Zukunft in ganz Deutschland gesichert

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen. Das Gesetz steuert demographiebedingten Versorgungsengpässen rechtzeitig entgegen und verbessert gezielt die medizinische Versorgung. Flexibilisierung und Deregulierung eröffnen allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten größere Handlungsspielräume vor Ort. Die Länder erhalten mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsoptionen. Gleichzeitig wird die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Mit dem Versorgungsstrukturgesetz ebnen wir den Weg zu einer langfristigen qualitativ hochwertige medizinischen Versorgung. Wir sorgen dafür, dass Arztpraxen in Zukunft dort zu finden sein werden, wo die Menschen sie brauchen. Eine gute Versorgung und einen fairen Wettbewerb um die besten Leistungsangebote wünschen sich die Menschen auch für ihr Gesundheitssystem. Krankenkassen erhalten deshalb mehr Möglichkeiten, ihren Versicherten Zusatzleistungen anzubieten. Zum Beispiel bei der Unterstützung durch Haushaltshilfen oder sie können rezeptfreie apothekenpflichtige Medikamente als Satzungsleistung wieder erstatten."

Überblick einiger Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes

Ärztliche Versorgung und Versorgungsstrukturen

Leistungsverbesserungen und Transparenz

Der Bundesrat wird sich am 16. Dezember 2011 mit dem GKV-Versorgungs-strukturgesetz befassen. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

zuletzt bearbeitet: 01.12.2011 nach oben

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