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vdek zur Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz

Richtige Zielsetzungen, aber dringende Nachbesserungen erforderlich

Überversorgung bleibt bestehen - Spezialärztliche Versorgung birgt Gefahren für die Qualität der Versorgung

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) am 19. Oktober 2011 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) noch einmal deutliche Nachbesserungen. Insbesondere im Bereich der Spezialärztlichen Versorgung werde die Bedarfsplanung quasi außer Kraft gesetzt, erklärte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek. "Es ist eine unkontrollierte Leistungsausweitung zu befürchten mit Gefahren für die Qualität der Patientenversorgung."

Neben der hausärztlichen, fachärztlichen und der stationären Versorgung soll mit der sogenannten Spezialärztlichen Versorgung ein neuer Leistungsbereich für seltene Erkrankungen wie z. B. der Hämophilie (Bluterkrankheit) oder der Mukoviszidose geschaffen werden. Die Behandlung der Patienten soll nach gleichen Markt- und Vergütungsregeln im ambulanten und stationären Bereich erfolgen. "Dieser wettbewerbliche Ansatz ist sinnvoll, allerdings muss der Gesetzgeber klare Regeln aufstellen, welche Ärzte und welche Kliniken zugelassen werden können und welche nicht", betonte Ballast.

Daneben werden klare Begrenzungen gebraucht, wer innerhalb des neuen Versorgungsbereiches tätig werden kann und wer nicht. "Ohne ein klares Zulassungsverfahren besteht die Gefahr eines unkontrollierten Zugangs zu diesem neuen Markt, der auch auf Kosten der Versorgungsqualität und auf Kosten der Basisversorgung gehen könnte", warnte der Vorstandsvorsitzende. Der vdek fordert deshalb, dass die Zulassung zur Spezialärztlichen Versorgung nur befristet über den Zulassungsausschuss bei den Kassenärztlichen Vereinigungen erteilt wird.

Auch muss es Preisregulierungen geben, damit es nicht zu einer exorbitanten Mengenausweitung und zu Leistungsverlagerungen komme. Daneben muss sichergestellt werden, dass auch in der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung noch nicht abschließend bewertete neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden nur mit besonderer Erlaubnis des Gemeinsamen Bundesausschusses angewendet werden dürfen. "Ein neuer Leistungsbereich bedarf einer besonderen Beobachtung und Kontrolle, damit Patienten nicht zu Schaden kommen", so Ballast.

Ballast befürchtet weiter, dass das Versorgungsstrukturgesetz insgesamt nicht dazu beitragen wird, Überkapazitäten abzubauen. "Auch wenn die ärztliche Versorgung flexibler gestaltet wird, so fehlen die geeigneten Steuerungsinstrumente, um die Überversorgung in Ballungsgebieten abzubauen." Insbesondere der Verzicht auf preisbezogene Steuerungsinstrumente (Überversorgungs-/Unterversorgungspunktwerte) verhindere, dass Geld aus überversorgten Gebieten in Gebiete mit Unterversorgung fließt. "Welcher Arzt wird schon freiwillig seine Praxis in der Stadt aufgeben? Und auch der Aufkauf von Arztpraxen wird sich vermutlich als stumpfes Schwert erweisen, weil es keine verbindlichen Regeln gibt", befürchtet Ballast.

Um das Versorgungsstrukturgesetz wirkungsvoll zu machen, sind daher noch eine Reihe von Nachbesserungen erforderlich. "Diese Chance sollte nicht vertan werden", so der Vorstandsvorsitzende abschließend. Die Ersatzkassen haben der Bundesregierung ihre Änderungsvorschläge unterbreitet.

zuletzt bearbeitet: 19.10.2011 nach oben

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