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BPI fordert Umsetzung des Koalitionsvertrages und Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

Aufhebung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Selbstmedikation und Lebensmitteln

Der BPI fordert die Bundesregierung dringend auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur Überprüfung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze endlich zu installieren. Es sei ein Ding der Unmöglichkeit, dass mehr als ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hier noch immer nichts geschehen sei. "Eine solche Verzögerung bei einer zentralen ordnungspolitischen Frage ist nicht hinnehmbar. Wir fordern im Einklang mit vielen Beteiligten die Entlastung der GKV durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel.

Allein im Jahr 2009 hätten Krankenkassen und Krankenversicherungen etwa 3 Milliarden Euro gespart, wenn auf Arzneimittel der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet würde. Und eines ist festzuhalten, bis 2013 gilt ein Preismoratorium; Steuersenkungen kämen somit garantiert den Krankenkassen zu Gute" erklärte Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI.

Deutschland gehört zu den nur drei Ländern der EU, die immer noch den vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erheben. Bei Arzneimitteln der Selbstmedikation bedeutet dies eine direkte Belastung der selbst zahlenden Patienten. Zudem ergibt sich eine gravierende Wettbewerbsverzerrung mit Nahrungsergänzungsmitteln. Während die volle Steuerlast in der Gesetzlichen Krankenversicherung "nur" absurd ist, entsteht durch die unterschiedliche Besteuerung im Bereich des Selbstkaufes eine nicht akzeptable Diskriminierung von Arzneimitteln. Bei seiner Kaufentscheidung hat die Bürgerin/der Bürger häufig die Wahl zwischen Nahrungsergänzungsmitteln, die als Lebensmittel gelten, und Arzneimitteln.

Vitaminpräparate zum Beispiel können in beiden Klassifikationen angeboten werden - je nach Dosierung und Anwendungsbereich. Die Unterscheidung zwischen Lebens- und Arzneimittel ist zulassungs- und werberechtlich kompliziert - aber sinnvoll. Eine unterschiedliche Behandlung im Steuerrecht ist dagegen unbegründet und ungerecht. "Wir haben in der Debatte um das AMNOG durchsetzen können, dass Selbstkauf-Arzneimittel nicht unter die Abschlagspflicht für die PKV fallen, und somit eine Schlechterstellung der selbst zahlenden GKV-Versicherten im Gesetz verhindert. Nun wäre es konsequent, diese besonders nebenwirkungsarmen, sicheren Arzneimittel in ihrer Wettbewerbssituation mit Lebensmitteln gleichzustellen und auf diesem Weg die Menschen zu entlasten", so Wegener.

zuletzt bearbeitet: 07.12.2010 nach oben

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