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Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Transparent, stabil und gerecht - Kabinett beschließt Finanzreform

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz) beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: "Die Bundesregierung hält Wort. Wir sorgen für ein faires und stabiles Gesundheitssystem, das auch künftigen Generationen eine Gesundheitsversorgung auf dem bewährt hohen Leistungsniveau sichert. Durch eine gemeinsame Anstrengung von Beitrags- und Steuerzahlern und Leistungserbringern wird 2011 ein Milliarden-Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung verhindert. Auch dauerhaft wird das System stabilisiert - durch das Umsteuern hin zu einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen mit einem automatischen und unbürokratischen Sozialausgleich, finanziert über Steuermittel. Damit beziehen wir erstmals alle Einkommensarten, vor allem auch höhere Einkommen, in die Solidarität ein.

Mit der Reform werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen, der zu mehr Qualität und Effizienz in der medizinischen Versorgung führt und den Versicherten und Patienten zugute kommt." Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen zur Ausgabenbegrenzung, zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen sowie zur Einführung eines gerechten Sozialausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ausgabenbegrenzung

Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Sozialausgleich

Es wird ein gerechter und unbürokratischer Sozialausgleich eingeführt.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

zuletzt bearbeitet: 22.09.2010 nach oben

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