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"Ohne Zuckerzusatz" ist nicht "zuckerfrei"

Verbraucherzentrale Sachsen rät zum genauen Hinschauen

"Apfelkompott zuckerarm" prangt in großen Buchstaben auf dem Glas, und mancher Verbraucher fragt sich, was von solch einer Packungsaufschrift wohl zu halten ist. "Die Begriffe "zuckerfrei" und "zuckerarm" sind gesetzlich definiert und es sind dafür Grenzen für den Zuckergehalt festgelegt", weiß Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das eingangs erwähnte "zuckerarme" Apfelkompott darf demnach nicht mehr als 5 g Zucker je 100 g enthalten, ein "zuckerfreies" Produkt, wie beispielsweise Kaugummi, nicht mehr als 0,5 g in 100 g.

Wird das Apfelkompott jedoch mit der Werbeaussage "ohne Zuckerzusatz" versehen, dann heißt das, dass keine Zucker und andere süßende Lebensmittel (z. B. Honig oder Dicksaft) hinzugegeben wurden. Unter Zucker versteht man hierbei die gesamte Gruppe der süß schmeckenden Einfach- und Zweifachzucker, wie Traubenzucker, Glukose-Fruktosesirup oder Kristallzucker (Saccharose). "Das heißt aber nicht, dass das Apfelkompott zuckerfrei ist. Es enthält sehr wohl den fruchteigenen Zucker aus den verarbeiteten Äpfeln", erklärt Dr. Brendel. Das Etikett soll in diesem Fall den Hinweis "enthält von Natur aus Zucker" ausweisen.

Schwierig wird es, wenn das Apfelkompott mit der Aufschrift "30 % weniger Zucker" beworben wird. Bei einer vergleichenden Werbung ist das "herkömmliche" Produkt der Maßstab. Nun kann man aber trefflich darüber streiten, wie viel Zucker ein "herkömmliches" Apfelkompott denn enthält, so dass der Käufer mit dieser Angabe allein nichts anfangen kann.

Damit Verbraucher Klarheit haben schreibt der Gesetzgeber vor, dass Produkte, die werbliche Aussagen bezüglich ihres Nährstoffgehaltes tragen, auf der Verpackung eine sogenannte Nährwertkennzeichnung aufweisen müssen. Alle Apfelkompotte, die "zuckerfrei" oder "ohne Zuckersatz" oder "mit 30 % weniger Zucker" beworben werden, müssen folglich eine Nährwerttabelle aufweisen, aus der der Gehalt an Zucker und anderen Nährstoffen ersichtlich ist. "Ein Blick auf die Packungsrückseite lohnt sich also für den Vergleich verschiedener Produkte", empfiehlt Brendel.

Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt am Ernährungstelefon Auskunft zur Kenzeichnung von Lebensmitteln. Unter der Nummer 0180-5-791352 (Festnetzpreis 0,14 ?/Min., Mobilfunkpreis max. 0,42 ?/Min.) werden jeweils montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Fragen über Lebensmittel und Ernährung beantwortet.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

zuletzt bearbeitet: 21.05.2010 nach oben

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