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Nicht insulinpflichtige Menschen mit Typ-2-Diabetes sind auf Blutzuckerselbstmessung angewiesen

diabetesDE fordert weiterhin Erstattung der Blutzuckerteststreifen

Menschen mit Diabetes Typ 2, die nicht insulinpflichtig sind, bekommen möglicherweise bald keine Blutzuckerteststreifen mehr erstattet. Ein entsprechender Beschluss hätte negative Konsequenzen für die Mehrzahl aller Diabetiker in Deutschland. Patienten, die nicht Insulin spritzen, bilden mit zirka 4,7 Millionen die größte Gruppe aller Diabetiker. Ohne die Möglichkeiten der Blutzuckerselbstkontrolle steigt für sie die Gefahr von Unterzuckerungen. Außerdem würde für diese Patienten eine eigenständige und selbstverantwortliche Therapie ihrer Erkrankung unmöglich. diabetesDE, die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), der Verband der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) und die Deutsche Diabetes Stiftung (DDS) setzen sich in einer gemeinsamen offiziellen Stellungnahme dafür ein, dass auch sie weiterhin Blutzuckerteststreifen erstattet bekommen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf der Basis eines IQWiG-Berichts einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie veröffentlicht und ein entsprechendes Stellungnahmeverfahren eingeleitet: Darin empfiehlt der G-BA, Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, künftig Harn- und Blutzuckerteststreifen nicht mehr zu erstatten. Das könnte die Behandlungssituation von Menschen mit Diabetes Typ 2, die nicht Insulin spritzen, deutlich verschlechtern.

diabetesDE, die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), der Verband der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) und die Deutsche Diabetes Stiftung (DDS) sehen in der Blutzuckerselbstkontrolle eine entscheidende Voraussetzung für die Motivation, Schulung und Therapie jedes Diabetes-Patienten und begründen dies in einer gemeinsamen offiziellen Stellungnahme an den G-BA.

Die Blutzuckerselbstmessung ist eine diagnostische Maßnahme. Sie hat keinen direkten Effekt auf die Blutzuckereinstellung. Wirksam wird die Blutzuckerselbstkontrolle erst dann, wenn Patienten ihre Ernährung, Bewegung und Medikation den regelmäßig gemessenen Werten anpassen und Ärzte sie zur Überprüfung ihrer Therapieempfehlungen heranziehen.

Grundlage für die Verordnung der Blutzuckerteststreifen sollte daher immer die Schulung des Patienten zum richtigen Umgang mit der Selbstkontrolle sein. "Die Selbstkontrolle ist einer der grundlegenden Bausteine, die jeder Patient zum Umgang mit seiner Erkrankung in einer Diabetesschulung vermittelt bekommt. Denn jeder Mensch mit Diabetes muss in der Lage sein, eine Blutzuckermessung sachgerecht durchzuführen, die Ergebnisse zu dokumentieren und die Fähigkeit besitzen, entsprechend den Ergebnissen zu reagieren", betont PD Dr. Bernhard Kulzer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Psychologie und Verhaltensmedizin der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) und Geschäftsführer des Forschungsinstitutes der Diabetes-Akademie Bad Mergentheim (FIDAM). "Studien, in denen die Schulung leitliniengerecht angewandt wurde, zeigen, dass Patienten, die Blutzuckerselbstkontrolle durchführen, entgegen dem Bericht des IQWiG signifikant bessere Blutzuckerwerte aufweisen", ergänzt PD Dr. Kulzer, einer der Verfasser der Stellungnahme an den G-BA.

Unterschätzt wird in dem IQWiG-Bericht außerdem die Gefahr von Unterzuckerungen ? sogenannte Hypoglykämien. Davon sind auch viele nichtinsulinpflichtige Diabetiker betroffen, die Tabletten einnehmen. Bei einem Wegfall der Blutzuckerselbstkontrolle nimmt man diesen Patienten die einzige Möglichkeit, eine drohende Unterzuckerung durch eine Messung rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Schwere Unterzuckerungen gehen mit einer hohen Eigen- und Fremdgefährdung einher und sind zudem mit einem erhöhten Sterblichkeitsrisiko assoziiert.
Daher sollte für die Gruppe der Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen, mindestens eine Menge von 50 Blutzuckerteststreifen pro Quartal verordnungsfähig bleiben. "Nur so können auch nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker ein Risikobewusstsein für ihre Erkrankung entwickeln, mögliche Unterzuckerungen erkennen und aktiv ihre Therapie anpassen" so PD Dr. Kulzer. Zudem sollte bei der Diagnose des Typ-2-Diabetes immer eine strukturierte Diabetesschulung eingeplant und Blutzuckerteststreifen verordnet werden.

Die Blutzuckerselbstkontrolle ist in allen nationalen wie internationalen Leitlinien zur Diabetesbehandlung ein integraler Bestandteil der Therapie des Typ-2-Diabetes. Ein möglicher Verordnungsausschluss der Blutzuckerselbstkontrolle für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen, würde im Gegensatz zu den meisten medizinischen Leitlinien und den Empfehlungen führender Experten und Organisationen zu dieser Thematik stehen.

Zur gemeinsamen Stellungnahme von diabetesDE, DDG, VDBD und DDS.

zuletzt bearbeitet: 21.04.2010 nach oben

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