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BDI: Krankheit kann nicht Gegenstand des Wettbewerbs sein
Arzt muss auch im Krankenhaus ein freier Beruf bleiben
Der Berufsverband Deutscher Internisten, BDI e.V., unterstützt nachhaltig die Bemühungen der Bundesärztekammer, die Freiberuflichkeit von Ärztinnen und Ärzten wieder herzustellen. Der ökonomische Druck der Kosten- und der Krankenhausträger beeinträchtigt die ärztliche Berufsfreiheit in unerträglichem Maße.
Der BDI begrüßt deshalb die Entscheidung der Bundesärztekammer, sich nicht am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beteiligen. Er sieht in den Nationalen Versorgungsleitlinien der Bundesärztekammer, die gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) erstellt werden, ein Gegengewicht zu der vom Aspekt der Kosten dirigierten Politik des IQWiG und des G-BA.
Die wissenschaftlich begründeten Nationalen Versorgungsleitlinien beschreiben eine gute medizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand des Wissens und werden unter Berücksichtigung der Erfahrung aus Klinik, Praxis und alltäglicher Anwendung fortgeschrieben. Sie stärken die medizinische Kompetenz der Ärzte gegenüber den ökonomisch dominierten Interessen der Politik und der Krankenkassen.
Krankheit ist keine Ware, die man zum Gegenstand des Wettbewerbs machen darf, betont BDI-Präsident Dr. med. Wolfgang Wesiack in Übereinstimmung mit Prof. Jörg D. Hoppe, dem Präsidenten der Bundesärztekammer.