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Kurzwirksame Insulinanaloga: Für Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes weiterhin Kassenleistung

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Im Gesundheitsministerium hat am Ende die Vernunft gesiegt

Insulinfläschchen Die Proteste zahlreicher Organisationen, die Demonstration der Bundesweiten Fördergemeinschaft Junger Diabetiker (BFJD) in Berlin und nicht zuletzt die Online-Petitionen auf www.diabeteskids.de und www.diabsite.de waren offensichtlich erfolgreich. Wie gestern aus für gewöhnlich gut informierten Kreisen zu erfahren war, sollen kurzwirksame Insulinanaloga für Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes auch künftig uneingeschränkt verordnungsfähig bleiben.

Wochenlang haben Patienten, Ärzte, Verbände und Organisationen für den Erhalt der Behandlung mit kurzwirksamen Analoginsulinen bei Diabetes Typ 1 gekämpft. Mit einer großen Unterschriften-Aktion hat sich das Diabetes-Portal DiabSite für die Interessen der Menschen mit Diabetes eingesetzt. 5.731 Menschen haben die Petition "Pro kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes" online mitgezeichnet. "Ich freue mich sehr", so DiabSite-Redakteurin Helga Uphoff, "dass am Ende offensichtlich die Vernunft gesiegt hat, und danke allen Diabetikern, Angehörigen, Ärzten und ganz besonders den vielen Nicht-Diabetikern, die unsere Petition unterstützt haben!"

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 21.02.2008 zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie nur unter der Maßgabe angenommen, dass der Verordnungsausschluss für kurzwirksame Analoginsuline nicht für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs gilt. Für Kinder und Jugendliche sei der Ausschluss dieser Insuline nicht zumutbar und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme auch wegen der geringen Einsparmöglichkeiten für die gesetzliche Krankenversicherung nicht gegeben.

Anders als der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) haben die Verantwortlichen um Bundesministerin Ulla Schmidt hier im Sinne der Patienten entschieden und nicht allein aufs Geld geschaut. Das begrüßen die Menschen mit Diabetes und die ärztliche Fachgesellschaft gleichermaßen.

Bedauerlich ist allerdings, dass die in diesen Tagen zu erwartende Änderung der Arzneimittelrichtlinie noch für erwachsene Typ-1-Diabetiker gelten wird. Aber auch sie dürfen hoffen, weiterhin mit modernen Insulinen behandelt zu werden, denn der Verordnungsausschluss wird nur wirksam, solange die kurzwirksamen Analoga teurer sind als die entsprechenden Humaninsuline. Und schon im Vorfeld haben Insulinhersteller und Krankenkassen signalisiert, dass sie die bereits für Typ-2-Diabetiker bestehenden Rabattverträge für erwachsene Typ-1-Diabetiker übernehmen wollen.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat seine Entscheidung gefällt. Damit endet die Petition auf dem Diabetes-Portal DiabSite. Und auch wenn nicht alle Wünsche in Erfüllung gingen, so ist voraussichtlich die Kontinuität der Diabetikerversorgung in Deutschland erst einmal in weiten Teilen gesichert.

Bildunterschrift: Insulinfläschchen
Bildquelle: Diabetes-Portal DiabSite

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 09.05.2008 nach oben

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