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Diabetes-Umfrage:

Lückenlose Therapiekontrolle ist eine Frage des Geldes

Grafik mit Umfrageergebnissen In der regelmäßigen, eigenverantwortlichen Kontrolle ihrer Blutzuckerwerte sieht die überwältigende Mehrheit aller Diabetiker erhebliche Vorteile. Dennoch würde gut die Hälfte der Betroffenen ihren Blutzucker seltener überprüfen, müssten sie die Teststreifen für ihre Blutzuckermessgeräte selbst bezahlen. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten repräsentativen Befragung von TNS Healthcare hervor.

Das Meinungsforschungsinstitut hatte dazu im Auftrag des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH) 711 Diabetiker befragt, die an Diabetes Typ 2, dem sogenannten "Altersdiabetes", erkrankt sind. 54 Prozent von ihnen sahen in der Blutzuckerselbstmessung ausschließlich und 32 Prozent überwiegend Vorteile für die Kontrolle ihres Behandlungserfolgs. Nur ein Prozent bewertete die Nachteile höher als die Vorteile. Von den 711 Befragten waren 625 gesetzlich krankenversichert.

Trotz dieses überwältigenden positiven Urteils würden aber immerhin 54 Prozent der gesetzlich Krankenversicherten die Zahl ihrer Blutzuckerkontrollen verringern, müssten sie für die Teststreifen selbst aufkommen. Unter den Betroffenen, die ihren Blutzucker täglich kontrollieren, lag dieser Anteil bei 64 Prozent.

Angesichts der rasant steigenden Zahl von Typ-2-Diabetikern muss diese Aussage die gesetzlichen Krankenkassen nach Auffassung des VDGH alarmieren. "Die auf die Kassen zurollende Kostenlawine kann nur eingedämmt werden, wenn sie alle Chancen nutzen, die Behandlung zu optimieren und Folgekrankheiten zu verhindern", betonte VDGH-Geschäftsführer Dierk Meyer-Lüerßen heute in Frankfurt. Einschränkungen der Erstattung von Blutzuckerteststreifen, die vereinzelt diskutiert werden, wäre Sparen am falschen Ende. Denn die Blutzuckerselbstkontrolle ist nach Auffassung namhafter Diabetologen die einzige Möglichkeit für die Betroffenen, zu erkennen, was die Änderung ihres Lebensstils, z. B. durch Bewegung oder Ernährung, bewirkt.

Bildunterschrift: Grafik zu den Umfrageergebnissen
Bildquelle: VDGH

zuletzt bearbeitet: 06.11.2007 nach oben

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