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Neue Sicherheitsrichtlinien für Diabetiker bei Flugreisen

Pressemitteilung: h&h DiabetesCare GmbH

Was darf ins Handgepäck?

Immer neue Meldungen über Sicherheitsrichtlinien bei Flugreisen verunsichern den Verbraucher. Kurz vor dem Urlaub steht so mancher Flugpassagier vor der Frage: Was ist im Handgepäck erlaubt? Darf ich meine Diabetiker-Ausrüstung überhaupt vollständig mitnehmen? Was ist zu beachten? Wenn Sie folgende Hinweise berücksichtigen, können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen.

Gemäß der US-amerikanischen Behörde? 'Transportation Security Administration' gelten folgende Sicherheitsrichtlinien: Passagiere dürfen ein Handgepäcksstück mit an Bord nehmen. Flüssigkeiten, Gels und Sprühdosen müssen getrennt vom sonstigen Handgepäck in einem durchsichtigen, verschließbaren Plastikbeutel von genau 1 Liter Fassungsvermögen durch die Sicherheitskontrolle. Der Inhalt der einzelnen Behältnisse ist beschränkt auf maximal 100 ml.

Ausnahmeregelungen gelten für Medikamente. Auch flüssige Medikamente oder Medikamente in Gel- und Sprühform und Flüssigkeiten für andere medizinische Zwecke dürfen mit in die Kabine. Diese Gegenstände können auch ohne Plastikbeutel transportiert werden und der Inhalt darf 100 ml überschreiten. Sie sind an der Sicherheitskontrolle ohne Aufforderung vorzuzeigen.

Um Missverständnissen beim Security Checkpoint vorzubeugen und als Nachweis für den Bedarf an Diabetiker-Hilfsmitteln und Medikamenten, ist es für Diabetiker wichtig, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung und den Diabetiker-Pass bei sich zu tragen.

Informieren Sie den Sicherheitsbeamten, dass Sie Diabetiker sind und Medikamente und Verbrauchsmaterial mit sich führen. Am besten transportieren Sie Insulinflaschen und -ampullen in der Originalverpackung mit Beipackzettel, denn Medikamente müssen als solche eindeutig identifizierbar sein und das Etikett des pharmazeutischen Herstellers aufweisen.

Falls Sie eine Insulinpumpe tragen, setzen Sie den Sicherheitsbeamten davon in Kenntnis. In den seltensten Fällen muss die Pumpe vom Körper abgenommen werden, meist reicht eine visuelle Inspektion aus.

Auch Lanzetten, Blutzuckermessgeräte und Teststreifen können den Sicherheits-Checkpoint passieren. Lanzetten sollten jedoch mit einer Kappe bedeckt sein und zusammen mit einem Blutzuckermessgerät an Bord gebracht werden. Das Blutzuckermessgerät muss mit Herstellerbezeichnung versehen sein. Dies gilt auch für nichtinsulinpflichtige Passagiere, die nur ihren Blutzucker messen.

Insulinspritzen, Pen-Nadeln oder eine Insulinpumpe mit Zubehör dürfen nur zusammen mit dem benötigten Insulin in die Kabine gebracht werden. Für Insulinspritzen gibt es keine Mengenbeschränkung, gebrauchte Spritzen und Kanülen müssen aber in Hartkunststoffbehältern transportiert werden.

Achten Sie darauf, immer ausreichend Hilfsmittel und Medikamente dabei zu haben: genügend Vorrat im Koffer und ein großzügiger Tagesbedarf im Handgepäck, falls Verzögerungen oder unvorhersehbare Ereignisse die Reise beeinflussen.

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über eventuelle Änderungen der Richtlinien bei Ihrer zuständigen Fluggesellschaft.

Gute Vorbereitung ist alles! Unter www.diabetes-online.de (Rubrik: News) können Diabetiker die für sie relevanten Sicherheitsrichtlinien und wertvolle Reisetipps einsehen. Auch das für die ärztliche Bescheinigung notwendige mehrsprachige Formular steht zum Download bereit (Rubrik: Über Uns/Downloads). Dieser kostenlose Service wird Ihnen vom Waiblinger Versandhändler für Diabetesbedarf hahn & hahn DiabetesService zur Verfügung gestellt.

zuletzt bearbeitet: 26.06.2007 nach oben

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