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Umstrittene Sparmaßnahmen bei der Behandlung von Typ-2-Diabetikern

Der Deutsche Diabetiker Bund fordert: Politik muss die Entscheidung stoppen

Am 18. Juli 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seinen Beschluss zur Behandlung von Menschen mit Typ-2-Diabetes mit kurzwirksamen Insulinanaloga bekannt gegeben: Kurzwirksame Insulinanaloga für Menschen mit Typ-2-Diabetes werden nur noch dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Begründung: Nach Überzeugung des G-BA haben die kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker keinen belegten Zusatznutzen für die Patienten, sind aber mindestens 30 Prozent teurer.

Die Begründung für den Beschluss des G-BA geht auf eine umstrittene Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurück. Würden die Hersteller ihre Preise entsprechend senken, würden auch Typ-2-Diabetikern diese Insuline wieder erstattet werden. Dies bestätigte Rainer Hess, der Vorsitzende des G-BA, während einer Pressekonferenz in Berlin am Mittwoch, 19. Juli. Derzeit gibt es keine Hinweise dafür, dass die Hersteller Preissenkungen planen. Der G-BA geht davon aus, dass durch seinen Beschluss etwa 30 Millionen Euro pro Jahr gespart werden können. Der Beschluss tritt in Kraft, sobald das Bundesgesundheitsministerium ihn geprüft hat. Für die Prüfung hat das Ministerium maximal zwei Monate Zeit; liegt die Zustimmung vor, tritt der Beschluss einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Beschluss des G-BA hat - die Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums vorausgesetzt - zur Folge, dass die schon auf diese Insuline eingestellten Typ-2-Diabetiker wieder auf Humaninsulin umgestellt werden. Patienten, die neu auf Insulin eingestellt werden, bekommen von Beginn der Behandlung an Humaninsulin. Die Gesetzliche Krankenversicherung wird nur noch in Ausnahmefällen die Kosten für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-2-Diabetikern übernehmen:

G-BA-Vorsitzender Hess geht davon aus, dass nur noch in Einzelfällen mit Insulinanaloga behandelt werden muss. Aber er sagte während der Pressekonferenz auch: "Die Praxis wird zeigen, wie viele es wirklich sind." Er geht davon aus, dass der Beschluss bald in Kraft tritt, und empfiehlt Ärzten und Patienten jetzt schon, mit der Umstellung auf Humaninsulin zu beginnen, sofern medizinisch vertretbar.

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hat sich intensiv für eine weitere Kostenerstattung der kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker durch die Gesetzliche Krankenversicherung eingesetzt. In einer großen Protestaktion hat der DDB 180.000 Unterschriften gesammelt und im Bundesgesundheitsministerium übergeben. Der DDB ist davon überzeugt, dass Insulinanaloga die Lebensqualität von Menschen mit Diabetes verbessern. Das Leben mit der Krankheit wird flexibler, weil kein Spritz-Ess-Abstand mehr eingehalten werden muss. Außerdem zeigen große Patientenumfragen, dass das Risiko für die gefährlichen nächtlichen Unterzuckerungen sinkt, und dass die Einstellung des Blutzuckers über lange Zeit besser wird - dies wiederum senkt das Risiko für Folgeerkrankungen wie Erblindung und Nierenschäden.

Manfred Wölfert, der Bundesvorsitzende des DDB, kritisierte den Beschluss des G-BA scharf: "Die Lebensqualität der Patienten bleibt unberücksichtigt. Das Gerangel zwischen Politik, der ärztlichen Selbstverwaltung, den Ärzten und der Pharma-Industrie wird auf dem Rücken der Patienten ausgetragen." Und: "Der DDB möchte nicht, dass Politiker bestimmen, wie Patienten behandelt werden sollen."

Gabriele Buchholz, die stellvertretende Bundesvorsitzende, ist davon überzeugt, dass das Engagement des DDB die Mitglieder des G-BA zum Nachdenken gebracht und den schon lange angekündigten Beschluss hinausgezögert hat. Der DDB, so Buchholz, möchte nun versuchen, beim Bundesgesundheitsministerium noch eine Eingabe gegen den Beschluss zu machen. Dazu bittet Buchholz Diabetiker, die durch die Umstellung gesundheitliche Probleme bekommen, sich bei der Bundesgeschäftsstelle zu melden (Deutscher Diabetiker Bund e. V., Goethestraße 27, 34119 Kassel, Tel.: 0561/703 477-0, Fax: 0561/703 477-1, E-Mail: info@diabetikerbund.de)

Privatdozent Dr. Klaus-Jürgen Ruhnau, ein Vertreter des Bundesverbandes der niedergelassenen Diabetologen, bezeichnete den Beschluss während der Pressekonferenz als "Rückschritt in der Therapie". "Die Entscheidung bedeutet, dass uns eine bewährte Therapie aus den Händen genommen wird."

Die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG), die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Ärzte, war am Mittwoch noch nicht bereit, eine Stellungnahme zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses abzugeben.

zuletzt bearbeitet: 20.07.2006 nach oben

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