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Verordnung von Analoginsulin auf Kassenrezept muss weiterhin möglich sein

Pressemitteilung: Lilly Deutschland GmbH

Der Richtlinienentwurf des G-BA greift in beispiellosem Maße in die Therapiefreiheit der Ärzte ein

Am 21. Februar 2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA eine Anhörung zum Verordnungsausschluss kurzwirksamer Analoginsuline in Berlin beschlossen. Kurzwirksame Analoginsuline sollen demnach ab Juli 2006 aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen werden und sind für Kassenpatienten nicht mehr verordnungsfähig. Grundlage der Entscheidung des G-BA ist die Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG. Laut IQWiG haben kurzwirksame Analoginsuline keinen Zusatznutzen gegenüber Normalinsulin (kurzwirksames Humaninsulin) für Menschen mit Typ 2 Diabetes.

Der erhöhte Preis der Analoginsuline sei nicht gerechtfertigt. Für die 400.000 Patienten, die bereits auf kurzwirksame Analoginsuline eingestellt sind, bleibt die Verordnungsfähigkeit erhalten. Neu einzustellende Patienten hingegen sollen nur noch mit Normalinsulin versorgt werden oder die Kosten für Analoginsulin selbst tragen. Die Lilly Deutschland GmbH gibt folgende Stellungnahme zu dem Richtlinienentwurf ab.

"Der Richtlinienentwurf des G-BA greift in beispiellosem Maße in die Therapiefreiheit der Ärzte ein. Hier wird ein Präzedenzfall geschaffen", so Dr. med. Nick Schulze-Solce, Direktor Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsführung bei Lilly in Deutschland. Gesetzlich Versicherten werde damit eine gesamte Klasse moderner Arzneimittel künftig vorenthalten. "Eine individuelle Therapie für Menschen mit Diabetes, die unterschiedliche Anforderungen haben, ist dann nicht mehr möglich" so Schulze-Solce.

Die Arzneimittel-Richtlinie öffnet den Weg in die Zweiklassen-Medizin, was aus Sicht von Lilly medizinisch inakzeptabel und rechtlich fragwürdig ist. Dass bestehende (seit Jahren zufriedene) Patienten weiterhin mit Analoginsulin behandelt werden dürfen, akzeptiert den Wert für diese Patienten, gesteht sie aber anderen, die diese Medikamente brauchen, nicht zu. Auch Privatpatienten dürfen weiterhin von Analoginsulinen profitieren.

Das Vorhaben stehe im krassen Widerspruch zum Anspruch der Bundesregierung, Patienten stärker am medizinischen Fortschritt teilhaben zu lassen und die Versorgung chronisch Kranker zu stärken. Stattdessen wird der Zugang zu innovativen Medikamenten sogar erschwert. Bereits in der letzten Woche hatte der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) die Nichtbeachtung der Interessen von Menschen mit Diabetes scharf kritisiert.

Experten sind sich einig, dass nicht alle Menschen mit Typ 2 Diabetes ein Analoginsulin benötigen. "Aber Patienten, deren Therapieziele mit Normalinsulin nicht erreicht werden, müssen auch künftig problemlos auf Analoginsulin eingestellt werden können", so Schulze-Solce. Analoginsuline bieten den Vorteil, dass der Patient die Therapie individuell seinem Leben anpassen kann und nicht umgekehrt sein Leben einem Therapieschema anpassen muss. "Die Flexibilität, die Patienten dadurch haben, bedeutet einen unschätzbaren Gewinn an Lebensqualität". Die Studien, auf deren Basis das G-BA seine Entscheidung getroffen hat, sind kontrollierte, randomisierte, klinische Studien. Diese Studien können individuelle Patientenbedürfnisse nicht berücksichtigen. Im Praxisalltag und in der Realität spielen diese aber eine sehr große Rolle.

In der Entscheidung des G-BA bleiben nationale und internationale Therapieleitlinien (zum Beispiel Therapieleitlinien der Internationalen Diabetes Federation IDF, Richtlinien zu Disease Management Programmen DMP) unberücksichtigt. Laut Schulze-Solce geht es um Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem, nicht um die bestmögliche Therapie für Patienten. Diese Einsparungen sind nicht nachvollziehbar und seiner Meinung nach viel zu kurzsichtig gedacht. Patienten, die mit Normalinsulin in der Praxis ihre Blutzuckerzielwerte nicht erreichen, haben ein erhöhtes Risiko, diabetesbedingte Komplikationen wie Erblindung, Nierenversagen, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Amputation zu erleiden. "Diese Patienten sollten heute von einer Therapie mit Analoginsulin profitieren, damit sie morgen nicht Kosten in vielfacher Höhe verursachen."

Das Analoginsulin Insulin lispro (verschreibungspflichtig, Handelsname Humalog®) wurde 1996 in Deutschland zugelassen und verfügt über eine umfassende Datenlage zu Wirksamkeit und Sicherheit. Analoginsuline haben eine leicht veränderte Molekülstruktur gegenüber Humaninsulin. Dadurch können sie schneller vom Körper aufgenommen und wirksam werden. Für die Praxis bedeutet das, dass die Patienten keinen Spritz-Ess-Abstand einhalten müssen. Auch müssen sie keine Zwischenmahlzeiten zu sich nehmen, um den gefürchteten Hypoglykämien vorzubeugen. Die Daten zur Arzneimittelsicherheit umfassen mehr als 10 Millionen Patientenjahre. Außerdem existieren mehr als 300 randomisierte kontrollierte klinische Studien mit über 50.000 Patienten zu Insulin lispro. Die Daten einer großen Anzahl von Anwendungen während der Schwangerschaft zeigen keine Nebenwirkungen von Insulin lispro auf die Schwangerschaft oder auf die Gesundheit des Fötus / Neugeborenen.

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zuletzt bearbeitet: 21.02.2006 nach oben

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