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Stellungnahme zum Thema "Nutzenbewertung kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2"

Der Deutsche Diabetiker Bund fordert Patientenrechte ein

Sehr geehrter Prof. Sawicki, sehr geehrte Damen und Herren des IQWiG, zum Thema der Nutzenbewertung kurzwirksamer Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 (DiabSite berichtete am 02.08.2005, Anm. d. Red.) möchte ich ausführen, dass der Deutsche Diabetiker Bund als Patienten-Selbsthilfeorganisation keine wissenschaftlich fundierte Bewertung der vorliegenden Studienergebnisse vornehmen kann, die von der wissenschaftlichen Gesellschaft - der Deutschen Diabetes-Gesellschaft - erwartet werden darf.

Als Patientenvertreter möchte ich an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass im Sinne der Wahrnehmung von Patientenrechten erwartet wird, dass die behandelnden Ärzte auf das gesamte Spektrum der Antidiabetika zugreifen können, um den bestmöglichen Behandlungserfolg mit den individuellen Therapiezielen zu erreichen. Nur so ist gewährleistet, dass den Folgekomplikationen präventiv begegnet und eine adäquate Lebensqualität erreicht werden kann.

Die medikamentöse Blutzucker senkende Behandlung kann bei Patienten mit Typ-2-Diabetes unter anderem mit Insulin durchgeführt werden. Dabei kann im Einzelfall auch die Behandlung mit Insulinanaloga indiziert und nützlich sein, um den gewünschten Behandlungserfolg zu erzielen. Hierbei ist unzweifelhaft auch Behandlungszufriedenheit, Compliance und die Lebensqualität zu berücksichtigen.

Die Erstellung einer Indikationsliste wäre wünschenswert.

Zusammenfassend kann ich als Patientenvertreter feststellen, dass bei der Nutzenbewertung von Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 die Einzelfallprüfung gefordert werden muss, welche durchaus auch die Behandlung mit Insulinanaloga zur Folge haben kann und dass die Behandlung mit Insulinanaloga nicht a priori und generell ausgeschlossen werden sollte.

Nicht: Insulinanaloga für alle Menschen mit Typ-2-Diabetes, aber auch kein genereller Ausschluss der Behandlung mit Insulinanaloga beim Typ-2-Diabetes.

Manfred Wölfert
Bundesvorsitzender
Deutscher Diabetiker Bund

zuletzt bearbeitet: 19.09.2005 nach oben

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