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Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Neue Broschüre unterstützt Patientinnen und Patienten

In kaum einer Lebenssituation ist ein Mensch so auf kompetente Hilfe angewiesen wie in Krankheitszeiten. Die medizinische Leistung soll schnell, wirksam und qualitativ hochwertig sein. Doch wie können sich Patienten im komplexen Gesundheitssystem richtig orientieren, an welchen Punkten ist Qualität zu erkennen?

Diesem Thema widmet sich die neue Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, "Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen". Sie beschreibt Maßnahmen zur Sicherung der Qualität - ob beim niedergelassenen Arzt, im Krankenhaus oder in der Bereitstellung von Pflegeleistungen. Vor allen Dingen ist wichtig, wie die Patientinnen und Patienten diese Qualität erkennen und abfragen können. Dazu enthält diese Broschüre Checklisten. Sie geben den Patientinnen und Patienten Orientierung für die Arztpraxis, bei der Auswahl eines Krankenhauses oder von Pflegeleistungen. Damit knüpft diese Veröffentlichung an die Broschüre "Patientenrechte in Deutschland" an und schreibt sie in Bezug auf die Qualitätssicherung fort.

Zur Veröffentlichung erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Die Broschüre leistet einen weiteren Beitrag zu mehr vertrauensvoller Kooperation zwischen Patientinnen und Patienten und den Gesundheitsberufen. Der Patient und die Patientin haben Anspruch auf angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte medizinische Behandlung und Pflege. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen müssen mit den Patienten abgestimmt werden. Im Rahmen der Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention müssen Würde und Integrität der Betroffenen geachtet, ihr Selbstbestimmungsrecht und ihr Recht auf Privatsphäre respektiert werden. Jede Behandlung erfordert die Mitwirkung des Patienten. Voraussetzung dafür ist, dass die Patientinnen und Patienten Qualität erkennen und abfragen können."

Weiter wird in der Broschüre beschrieben, wer für die Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen verantwortlich ist und welche Initiativen von den verschiedenen Akteuren ergriffen wurden. Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themenbereichen finden sich auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

Darüber hinaus ist sie in Papierform beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Referat Information, Publikation, Redaktion, Postfach 500, 53108 Bonn, Bestell-Nr.: A 355 oder per Telefon 0180-5151510 (0,12 Euro/Min.) und per Fax 0180-5151511 (0,12 Euro/Min.) zu beziehen.

zuletzt bearbeitet: 06.09.2005 nach oben

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