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Präventionsgesetz beschlossen

Gesundheitliche Prävention für alle Bürgerinnen und Bürger

Der Deutsche Bundestag hat heute das Präventionsgesetz beschlossen. Damit wird die Prävention neben der medizinischen Behandlung, Rehabilitation und Pflege zur eigenständigen Säule in unserem Sozialsystem aufgebaut.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt betonte: "Mit den im Präventionsgesetz verankerten Maßnahmen wollen wir die Gesundheit der Menschen in unserem Land nachhaltig verbessern. Wir wollen vor allem jene Bevölkerungsgruppen motivieren, die bisher nur wenig unternehmen, um die eigene Gesundheit zu stärken und um Krankheiten vorzubeugen. Ein wichtiges Ziel ist dabei, geschlechtsbezogene und sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen abzubauen. Und damit möglichst viele Menschen erreicht werden, muss Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld verankert werden. Also in Kindergärten und Schulen, in den Betrieben oder im kommunalen Bereich.

Wir müssen Prävention als eine gemeinsame Aufgabe begreifen und an einem Strang ziehen. Das gilt nicht nur für die Finanzierung, an der sich neben der gesetzlichen Krankenversicherung, die 180 Mio. Euro aufbringt, nun auch die gesetzliche Rentenversicherung mit 40 Mio. Euro, die gesetzliche Unfallversicherung mit 20 Mio. Euro und die gesetzliche Pflegeversicherung mit 10 Mio. Euro beteiligen werden. Das betrifft auch die einzelnen Leistungen der beteiligten Akteure, die in Zukunft verpflichtende Qualitätsstandards erfüllen müssen und besser aufeinander abgestimmt werden."

Das Präventionsgesetz sieht folgende Leistungen vor:

  1. Die auf Bundesebene angesiedelte Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung wird von den vier Sozialversicherungszweigen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung getragen. Die Stiftung wird Präventionsziele und Qualitätsstandards erarbeiten, Aufklärungskampagnen und Modellprojekte durchführen. Dafür stehen jährlich 50 Mio. Euro zur Verfügung.
  2. Die Aufgabe der Länder wird es sein, in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Sport vereinen oder Senioreneinrichtungen die Rahmenbedingungen so zu verändern und zu gestalten, dass gesundheitliches Verhalten gefördert und Krankheiten vorgebeugt werden kann. Für diese lebensweltbezogenen Leistungen (Settingansätze) stehen jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung.
  3. Die einzelnen Sozialversicherungen werden individuelle Gesundheitsleistungen wie Rückenschulungen oder Ernährungskurse durchführen. Hierfür stehen jährlich 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Das neue Präventionssystem richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger. Auf der Grundlage der Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen stärken die Maßnahmen und Leistungen des Gesetzes das Bewusstsein für einen verantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Dazu gehört das eigene Verhalten ebenso wie die Gestaltung des Lebensumfelds. Auf diese Weise können alle von gesundheitlicher Prävention profitieren: Es können Krankheiten vermieden bzw. früh erkannt und damit frühzeitig behandelt werden. Bestehende Krankheiten können besser bewältigt werden und Folgekrankheiten sowie Frühverrentung, Pflegebedürftigkeit und Behinderung können hinausgezögert oder verhindert werden.

Damit schließt Deutschland auch zu den Ländern in Europa auf, die bereits gute Erfolge mit gesundheitlicher Prävention erzielt haben.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat.

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der DiabSite als PDF-Datei (ca. 700 kb), Anm. d.  Red.).

zuletzt bearbeitet: 22.04.2005 nach oben

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