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GKV-Modernisierungsgesetz
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Gemeinsame Erklärung der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung sowie der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zum Stand der Umsetzung des Gesundheits-Modernisierungsgesetzes
Es werden alle Anstrengungen unternommen, das GKV-Modernisierungsgesetz in all seinen Punkten in die Praxis umzusetzen. Hierzu zählen insbesondere:
- Die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte ab dem 1. Januar 2006.
- Die Weitergabe von Einsparungen aus diesem Gesetz an die Beitragszahler, soweit die Mittel nicht für die gesetzlich vorgeschriebene Entschuldung von Krankenkassen benötigt werden. Die Kassen werden ihre Mitglieder gegebenenfalls entsprechend unterrichten.
- Der Einsatz aller vorhandenen Instrumentarien zur Begrenzung der Ausgaben, vor allem im Arzneimittelbereich.