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Pauschalprämie belastet Geringverdiener nicht zwangsläufig stärker
Familien werden nicht verstärkt belastet
Nach einer Untersuchung des RWI Essen würden untere bis mittlere Einkommen und Familien durch die Umstellung der Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen auf eine Pauschalprämie nicht verstärkt belastet. Gleichzeitig würde eine solche einheitliche Gesundheitsprämie für mehr Transparenz sorgen. Allerdings hätte ein Großteil der Versicherten ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen, deren Organisation mit einigem Aufwand verbunden wäre.
Eine Umstellung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) auf einheitliche Gesundheitsprämien ("Pauschalprämien") belastet nach einer Untersuchung des RWI Essen nicht zwangsläufig Versicherte mit geringem bis mittlerem Einkommen. Die mit ihr verbundenen einkommensabhängigen Ausgleichszahlungen und die Ausgabenbegrenzung auf einen bestimmten Teil des Einkommens ("Überforderungsgrenze") können je nach Ausgestaltung sogar Bezieher geringer Einkommen entlasten. Dies hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Überforderungsgrenze ist und wie die Ausgleichszahlungen finanziert werden.
In der Untersuchung wird unterstellt, dass die Ausgleichszahlungen ausschließlich durch die Solidargemeinschaft finanziert werden. Mit den Gesundheitsprämien würden somit die Leistungen der GKV und die Ausgleichszahlungen bezahlt. Auf Basis der Daten von 1998 wird das Spektrum möglicher Kombinationen zwischen einer Gesundheitsprämie von 460 DM im Monat bei einer Überforderungsgrenze von 15 Prozent (Grundvariante) und 675 DM bei einer Überforderungsgrenze von 12 Prozent (Umverteilungsvariante) eingegrenzt. Hochgerechnet auf das Jahr 2003 ergäbe sich daraus eine Gesundheitsprämie von 280 bzw. 390 Euro im Monat.
Familien werden nicht verstärkt belastet
Bei beiden Varianten werden Ein-Verdiener-Ehepaare stärker belastet, weil die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners aufgehoben wird. Gleichwohl stellen sich Familien im Durchschnitt nicht schlechter, da diese beitragsfreie Mitversicherung ohnehin nur eine Minderheit der Ehepaare mit Kindern begünstigt. Durch die Berücksichtigung der Vermögenseinkommen verschiebt sich ferner die Verteilung der Nettobelastungen von den Arbeitnehmern zu den Rentnern, was in der Tendenz auf eine Angleichung der Belastungen zwischen den Generationen hinausläuft.
Die vertikale Umverteilung zwischen hohen und niedrigen Einkommen findet bei der Grundvariante tendenziell und in begrenztem Umfang von niedrigen zu hohen Einkommen, bei der Umverteilungsvariante hingegen von hohen zu niedrigen Einkommen statt. Zudem unterscheiden sich beide Varianten im Umfang des mit ihnen verbundenen Transfers durch die Ausgleichszahlungen. Bei der Grundvariante ergibt sich für das Jahr 1998 ein Volumen von 60 Milliarden Mark, mehr als die Hälfte der Versicherten wäre ausgleichsberechtigt. Dem steht ein Transfervolumen von 190 Milliarden Mark für die Umverteilungsvariante gegenüber, hier wären bereits mehr als 80 Prozent der Versicherten ausgleichsberechtigt.
Umstellung auf Pauschalprämie brächte mehr Transparenz
Die Untersuchung lässt insgesamt keine unerwarteten Effekte auf die Einkommensverteilung erkennen, die eine Umstellung auf Pauschalbeiträge mit GKV-intern finanzierten Ausgleichszahlungen von vornherein in Frage stellt. Großer Vorteil einer Umstellung wäre, dass sie die Finanzierung der GKV transparenter machen würde. Probleme könnten sich hingegen bei der Organisation der Ausgleichszahlungen ergeben, da ein Großteil der Versicherten ausgleichsberechtigt wäre.