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Elektronische Gesundheitskarte

Allein Patienten entscheiden über Datenverwendung

Zu Aussagen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über die angebliche Gefahr des Datenmissbrauchs durch die neue elektronische Gesundheitskarte erklärt das Bundesgesundheitsministerium:

Die Aussagen sind falsch und unbegründet. Mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte soll die Qualität der medizinischen Behandlung, insbesondere die Arzneimittelsicherheit, gestärkt werden. Patientinnen und Patienten werden in die Lage versetzt, sich besser als bisher über ihren Gesundheitszustand zu informieren.

Die persönliche Gesundheitsakte gehört in die ausschließliche Entscheidungshoheit der Patienten. Bereits früher wurde zu dieser Art von Kampagne erklärt, dass es unmoralisch und unverantwortlich ist, mit falschen Argumenten Angst zu schüren, denn allein die Patientinnen und Patienten besitzen über diese Dokumentation die Verfügungsgewalt. Sie entscheiden darüber, ob sie Gesundheitsdaten mittels der Gesundheitskarte verfügbar machen wollen. Einzelheiten des Konzeptes der elektronischen Gesundheitskarte wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und auch mit Patientenorganisationen abgestimmt.

Bereits vor einem Jahr hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf ein ähnliches, irreführendes Kampagnenmotiv der KZBV in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz reagiert und deutlich gemacht, dass das Prinzip der Freiwilligkeit, also die freie und unbeeinflusste Entscheidung der Patienten über den Einsatz der Karte und die Verwendung ihrer darauf gespeicherten medizinischen Daten ein Hauptanliegen bei der Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte ist.

Der Grundsatz, dass die Patienten Herr ihrer Daten sind, wird dadurch in die Tat umgesetzt, dass nur mit Einverständnis der Patienten durch berechtigte Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises auf die Gesundheitsdaten zugegriffen werden kann. Ein unberechtigter Zugriff z. B. durch Arbeitgeber ist damit ausgeschlossen. Der Schutz vor Missbrauch der Gesundheitsdaten wird zusätzlich durch spezielle Strafvorschriften gestärkt. Wenn über solche Kampagnen die Sorge geschürt wird, die elektronische Gesundheitskarte enthülle private und schutzwürdige Daten, dann entbehrt dies jeder Grundlage.

zuletzt bearbeitet: 21.07.2004 nach oben

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