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Pharma-Innovationsstandort Deutschland

Rahmenbedingungen für medizinische Innovation in Deutschland stärken

Auf einer Sitzung am 6. Juli 2004 im Bundeskanzleramt haben die Bundesregierung und Vertreter führender deutscher sowie international tätiger Pharmaunternehmen zum Pharma-Innovationsstandort Deutschland und zu den Perspektiven der Gesundheitspolitik folgende gemeinsame Erklärung gefasst:

Die Bundesregierung und die pharmazeutische Industrie setzen weiterhin auf die Stärkung der Rahmenbedingungen für medizinische Innovation in Deutschland. Diese Rahmenbedingungen werden zunehmend von einer Globalisierung der Märkte, einer weltumfassenden Kommunikation und einer wachsenden Mobilität von wissenschaftlichem Know-how geprägt. Immer mehr Märkte lassen sich von immer weniger Standorten aus bedienen.

Der Zugang zu neuen Ideen und neuer Technologie durch die Vernetzung mit der wissenschaftlichen Forschung insbesondere auch auf dem Gebiet der Biotechnologie ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg von Arzneimittel-Herstellern. Große Unternehmen gehen zunehmend F&E-Partnerschaften ein, um Kosten zu senken, Risiken der Produktentwicklung zu minimieren, Zugang zu neuem Know-how zu verbessern und die Zeit zur Markteinführung zu verkürzen. Besonders attraktive Standorte sind solche, die über die richtige Mischung von Mitbewerbern und Partnern verfügen - also regionale Cluster pharmazeutischer Firmen, von Forschungs- und Bildungseinrichtungen, von Herstellern wichtiger Vorprodukte (z. B. Software) und Anbietern von Risikokapital.

Für die Standortpolitik sind nicht weniger wichtig stabile, wachsende Märkte mit wettbewerblichen Rahmenbedingungen. Ein zügiges und sicheres Zulassungsverfahren ist dafür von ebenso großer Bedeutung wie die frühzeitige Einführung innovativer Arzneimittel sowie die Verfügbarkeit von entsprechenden Informationen, um die medizinische Behandlung qualitativ hochwertig und gleichzeitig sowohl klinisch als auch betriebswirtschaftlich kosteneffizient zu gestalten.

Deutschland verfügt nach wie vor über viele bedeutende Standortstärken. Marktgröße, hervorragend qualifizierte Arbeitskräfte, eine hoch innovative Forschungsinfrastruktur und ein gut ausgebautes Netzwerk, das Biotechnologie, die pharmazeutische Industrie und akademische Institutionen miteinander verbindet, gehören dazu. Der unmittelbare Zugang zum Markt nach der Zulassung, die Preisfreigabe für OTC-Produkte, die jüngste Liberalisierung des Distributionssystems, die Preisabstandsklausel für reimportierte Arzneimittel und das sozial ausgestattete Zuzahlungssystem sind aus der Sicht der Wirtschaft weitere wichtige positive Entwicklungen für den Arzneimittelmarkt in Deutschland.

Die pharmazeutische Wirtschaft erkennt an, dass die Bezahlbarkeit des deutschen Gesundheitswesens gewährleistet bleiben muss. Sie akzeptiert, dass auch sie ihren Beitrag zu den geplanten Einsparungen leisten muss, und erkennt an, dass die Bundesregierung mit dem GMG ein beträchtliches Einsparvolumen durch die Neujustierung von Festbeträgen realisieren will.

Gleichzeitig erwartet sie aber, dass der für sie essentielle Patentschutz gewährleistet und damit ihre Innovationskraft nicht beeinträchtigt wird. Einspar-Maßnahmen sind daher so auszugestalten, dass sie erfolgreiche Forschung und Entwicklung nicht bestrafen. Die pharmazeutische Wirtschaft begrüßt, dass

  1. die Zusage des Gesetzgebers, den 10-%-Zusatzrabatt zum Ende des Jahres 2004 auslaufen zu lassen, eingehalten wird;
  2. die Bundesregierung die Beachtung der Innovationsschutzklausel des GMG sicherstellt;
  3. die Bundesregierung für ein transparentes und überprüfbares Verfahren zur Festsetzung von Festbeträgen und für eine innovationsoffene, wissenschaftlich fundierte nachvollziehbare Definition von "therapeutischen Verbesserungen" Sorge trägt. Zu den Kriterien und der Methodik im Einzelnen wird das BMGS mit Industrie und Gemeinsamem Bundesausschuss zeitnah ein zielorientiertes Gespräch führen;
  4. mit der Bundesregierung - vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung - Einvernehmen darüber besteht, dass eine Bildung von Jumbo-Gruppen dann nicht erfolgen sollte, wenn das mit den Festbeträgen angestrebte Einsparziel auch durch eine andere Form der Gruppenbildung erreicht werden kann;
  5. im Herbst eine gemeinsame Bewertung der Wirkungen des GMG auf den deutschen Arzneimittelmarkt erfolgt;
  6. zum Jahresende ein wissenschaftlicher Dialog über die ordnungspolitischen Grundlagen des deutschen Gesundheitswesens geführt wird; dort soll die Marktpreisbildung in allen Segmenten des Arzneimittelsektors einschließlich der Generika thematisiert werden.

zuletzt bearbeitet: 07.07.2004 nach oben

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