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Bürgerversicherung: Eine Reformalternative?

Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist nur ein erster Schritt

Zur dringend erforderlichen Reformierung des deutschen Gesundheitswesens ist mit dem seit 1.1.2004 geltenden Gesundheitsmodernisierungsgesetz nur ein erster Schritt getan worden. Die ursächlichen Probleme des deutschen Gesundheitswesens, insbesondere die Finanzierungsfrage, harren nach wie vor der grundsätzlichen Lösung. Darüber gibt es inzwischen eine intensive politische und wissenschaftliche Debatte. Namentlich zur Finanzierungsreform sind in jüngster Zeit zahlreiche Modelle entwickelt worden.

Die Untersuchung des Instituts "Finanzen und Steuern" e.V., Bonn ,(IFSt-Schrift Nr. 415) zur Bürgerversicherung vermittelt einen Überblick über die wichtigsten derzeit diskutierten Modelle, angefangen mit den Vorschlägen der "Rürup-Kommission" und der "Herzog-Kommission" bis hin zu Konzepten aus der Wissenschaft. Das Ziel ist dabei, diese in der Öffentlichkeit bisher vornehmlich als Schlagworte wahrgenommenen Modelle in ihren Kerngedanken inhaltlich darzustellen und sodann zu bewerten.

Die Autoren der vorliegenden Schrift kommen zu dem Ergebnis, dass allen anderen Reformoptionen ein Modell vorzuziehen sei, welches drei Elemente miteinander verknüpft: eine für jedermann geltende Krankenversicherungspflicht ("Bürgerversicherung"), "pauschale" Beiträge und als zugelassene (miteinander konkurrierende) Versicherungsanbieter sowohl die gesetzlichen Krankenkassen als auch die privaten Versicherungsunternehmen, jeweils mit Gestaltungsfreiheit bezüglich der Höhe der pauschalen Beiträge.

So sei die gesamte Wohnbevölkerung krankenversichert. Zugleich finde eine Abkopplung der Beiträge von den Löhnen statt. Damit könne das Gesundheitswesen künftig nicht mehr als "Jobbremse" bezeichnet werden. Zwischen den Versicherungsanbietern entstehe ein effizienzsteigernder Wettbewerb. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass alle Anbieter unter den gleichen Bedingungen arbeiten müssten. Schließlich werde der nicht in das Krankenversicherungssystem gehörende Ausgleich sozialer Härten in das Steuer- und Transfersystem verlagert, wo die Wirkung viel zielgenauer sei.

Weitere Informationen finden Sie im WWW: http://www.ifst2.de/publikationen/415/inhalt.html.

zuletzt bearbeitet: 18.05.2004 nach oben

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