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MedInform-Konferenz: Praxis der Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich "uneinheitlich und problematisch"

Klarstellungen durch den Gesetzgeber erforderlich

Bonn. Die neuen Regelungen zu Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sorgen sowohl bei den Krankenkassen als auch bei den Leistungserbringern für große Unsicherheit. Problematisch ist vor allem die Uneinheitlichkeit in der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften durch die Krankenkassen. Zudem seien Ausschreibungen für beratungs- und betreuungsintensive Produktbereiche nicht geeignet, so die Experten der MedInform-Veranstaltung "Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich" mit 130 Teilnehmern in Bonn. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.

Nach Ansicht der Unternehmen muss der Gesetzgeber klarstellen, ob er den Kassen die rechtlichen Möglichkeiten des Vergabeverfahrens an die Hand geben möchte "oder ob lediglich ein neues Instrument zur Preisfindung implementiert wurde", um den Preis zu drücken, so Christiane Döring von HSC. Nach Aussage von Dr. Ulrich Orlowski vom Bundesgesundheitsministerium sei der Zweck der Ausschreibung "nicht die Bildung des unteren Preisdrittels". Dies sei nur "eine leistungsrechtliche Regelung, die Anreize zur wirtschaftlichen Versorgung bieten soll".

Die Kasse erstatte nur den Preis des unteren Drittels. Dies habe zur Konsequenz, dass Einzelverträge zwischen Kassen und Leistungserbringern künftig ohne feste Preise mit einer flexiblen Anbindung an den Durchschnittspreis abgeschlossen werden müssten, so Orlowski. Krankenkassen und Unternehmen kritisierten diese Haltung, da Einzelverträge nur Sinn machten, wenn dort Preise festgeschrieben werden. "Dem Leistungserbringer kann nicht zugemutet werden, sich vertraglich zur Lieferung zu verpflichten, ohne den Preis zu kennen", so die Kritik am Gesetzgeber.

"Es bedarf klarer Vorgaben durch den Gesetzgeber, um ein den Besonderheiten des Gesundheitswesens angepasstes Ausschreibungsverfahren durchführen zu können", so die Forderung der Unternehmensvertreter. Rechtsanwalt Rainer Schütze betonte die Bedeutung eines schnellen und spezialisierten Rechtsschutzes für alle Beteiligten, den nur der Weg über die Vergabekammern bieten könne, aber nicht die Sozialgerichte. Er vertrat auch die Ansicht, dass Leistungserbringer, die in einem Ausschreibungsverfahren unterliegen, trotzdem auch weiterhin versorgen dürften.

(...)

Einen ausführlichen Pressetext mit Berichten zu allen Referenten finden Sie unter: http://www.bvmed.de/presse.php?660 (Link steht nicht mehr zur Verfügung).

zuletzt bearbeitet: 12.03.2004 nach oben

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