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Helga Kühn-Mengel: Zusatzversicherungen für alle Versicherten anbieten
Kooperationen zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Das Gesundheits-Modernisierungsgesetz (GMG) ermöglicht es erstmals, dass gesetzliche Krankenkassen in Kooperation mit privaten Krankenkassen Zusatzversicherungen für ihre Versicherten anbieten, z. B. für die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Krankenversicherung im Ausland.
Hierdurch soll dem Wunsch vieler Versicherter Rechnung getragen werden, bestimmte, ergänzende Versicherungen über ihre gesetzliche Krankenversicherung abschließen zu können. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen bieten aber derzeit derartige Zusatzversicherungen nur mit den üblichen Gesundheitsprüfungen und Altersbegrenzungen an.
Dazu die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, Helga Kühn-Mengel: "Durch das Verhalten der privaten Versicherungsunternehmen werden ganze Bevölkerungsgruppen von günstigen Tarifen und Zusatzversicherungen ausgeschlossen. Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen von der Vermittlung von Versicherungsverträgen insbesondere dann profitieren, wenn die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund ihrer hohen Anzahl von Versicherten besonders günstige Gruppentarife mit privaten Krankenversicherungen aushandeln. Davon ist bislang wenig zu spüren.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind aufgefordert, die von ihnen selbst propagierten Wettbewerbsinstrumente ernst zu nehmen. Es darf nicht nur um ein lukratives Zusatzgeschäft zulasten von älteren, behinderten und kranken Versicherten gehen".