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Helga Kühn-Mengel:

Pressemitteilung: Patientenbeauftragte im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS)

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente bei schwerwiegenden Erkrankungen weiterhin auf Rezept verordnen!

Viele Patientinnen und Patienten haben sich wegen der nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente an die Patientenbeauftragte gewandt. Kritisiert wurde das restriktive Ausstellen von Kassenrezepten, auch bei schwerwiegenden Erkrankungen bei denen diese Medikamente zur Standardtherapie gehören. Die Kassenärztlichen Vereinigung Bayern empfiehlt zwischenzeitlich sogar den Ärztinnen und Ärzten, grundsätzlich keine Kassenrezepte für nicht verschreibungspflichtige Medikamente mehr auszustellen.

Dazu erklärt Helga Kühn-Mengel:

"Das ist ein Fall für die Aufsicht. Vertragsärzte können derzeit bei schwerwiegenden Erkrankungen alle notwendigen nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die zum Therapiestandard gehören, verordnen, wenn sie dies entsprechend begründen. Dies ist im Gesetz ausdrücklich geregelt worden und die Ärzte sollten bei schwerwiegenden Erkrankungen diese Möglichkeit im Interesse der Patientinnen und Patienten nutzen.

Der Arzt, die Ärztin kann also nicht die Verordnung eines verschreibungsfreien Arzneimittels mit der Begründung verweigern, dass das neue Gesetz die Verordnung derartiger Arzneien generell verbieten würde. Bis zum 31. März 2004 ist es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschuss der Selbstverwaltung eine Liste zu erstellen, in der die Medikamente stehen, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören. Die Medikamente die auf der Liste stehen können dann auch in Zukunft vom Vertragsarzt verschrieben werden."

zuletzt bearbeitet: 20.02.2004 nach oben

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