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Kassen begrüßen medizinisch sinnvolle Zuzahlungsregelung für chronisch Kranke

Medizinisch notwendige Behandlungen werden weiterhin bezahlt

Bonn. Aus finanziellen Gründen wird kein Patient medizinisch notwendige Behandlungen ausfallen lassen müssen. Das ist nach Ansicht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen das gute Ergebnis der heute vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Regelung, wer nach den Vorgaben des GMG schwerwiegend chronisch krank ist und deshalb jährlich maximal nur bis zu einem Prozent seines Bruttoeinkommens zuzahlen muss. Allerdings werde dieser sozial wie medizinisch sinnvolle Beschluss die Beitragssatzsenkungs-Spielräume der gesetzlichen Krankenkassen erheblich verringern.

Ein Patient gilt nun als schwerwiegend chronisch krank, wenn er wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:

Fahrtkosten

Weiter beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss, dass bei Dialysebehandlung, onkologischer Strahlentherapie und onkologischer Chemotherapie aufgrund einer Ausnahmeregelung die Kassen weiter die Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, abzüglich einer Eigenbeteiligung von maximal 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt. Diese Regelung gilt auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen  AG", "BI", oder "H" bzw. der Einstufung in den Pflegestufen II oder III. Außerdem sollen Ärzte bei Erkrankungen, die von vergleichbarem Schweregrad sind, ebenfalls eine Fahrtkostenübernahme verordnen können, die dann aber vorher noch von der Krankenkasse zu genehmigen ist.

Diese Beschlüsse des Ausschusses sind noch vom BMGS zu genehmigen, bevor sie in Kraft treten können.

Pressemitteilung:
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV)

Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband.

zuletzt bearbeitet: 22.01.2004 nach oben

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