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Diabetes mellitus gehört zu den chronischen Erkrankungen
Zwei offene Fragen zur Gesundheitsreform vorläufig geklärt
Berlin, 15.01.04. Diabetiker waren verunsichert: Gelten sie nun als chronisch krank oder nicht? Gilt für sie die Zuzahlungsbegrenzung für Behandlung und Medikamentation auf insgesamt höchstens ein Prozent ihres Bruttoeinkommens? Eine feste Regelung dazu fehlte zwei Wochen nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform noch immer.
Die Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen seien ihren Aufgaben nicht nachgekommen, die gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig in die Praxis umzusetzen, so Ministerin Schmidt. Erst auf Druck des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung haben sich heute Ärzte- und Krankenkassen-Vertreter mit dem Ministerium geeinigt. Die Liste liegt nun vor.
Damit steht fest, dass auch Diabetiker als chronisch krank anerkannt und damit bei den Zuzahlungen entlastet werden sollen. Formal wird der Gemeinsame Bundesausschuss die neue Definition Ende Januar beschließen. In Kraft tritt diese Regelung dann rückwirkend zum 01. Januar 2004, heißt es im Ministerium.
Auch die Frage der Übernahme von Fahrtkosten scheint ist jetzt geregelt zu sein. Wer als Diabetiker beispielsweise zur Dialyse muss, hat einen Anspruch auf Kostenerstattung. Auch dies wird aller Voraussicht nach rückwirkend zum 1. Januar 2004 gelten. Patienten können die Quittungen für zu viel geleistete Zuzahlungen dann bei ihrer Krankenkasse einreichen und sich die Kosten erstatten lassen.