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Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind von Praxisgebühr befreit
Pressemitteilung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das Bundesgesundheitsministerium informiert:
Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind von der Praxisgebühr befreit. Hierzu gehören:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft.
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr Genitaluntersuchung, ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Brust- und Haut- sowie ab dem 45. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung. Bei Männern ab 45 Untersuchung des Dickdarms, der Prostata, des äußeren Genitals und der Haut, Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr.
- Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich Krankenversicherte. Schwerpunkte sind die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
- Schutzimpfungen, insbesondere gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, Influenza, Hirnhauterreger (keine Reiseprophylaxe).
- Jährlich zwei Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt.