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Sind Diabetiker chronisch krank?
Wer gehört zu den Gewinnern der Gesundheitsreform?
Berlin, 09.01.04. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Krankenkasse BARMER betonte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am Mittwoch, dass die Gesundheitsreform vor allem Patientinnen und Patienten viele Vorteile bringe. Allerdings werde aus der definitiven Senkung der Beiträge nun die "notwendige finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung". Weiterhin wurde eine "Optimierung der medizinischen Versorgung" versprochen, wodurch die Patienten dann die Gewinner der Reform wären.
Durch Disease-Management-Programme (DMPs) und die viel zitierte "integrierte Versorgung" sollen vor allem chronisch Kranke von der Gesundheitsreform profitieren. Und auch Diabetiker dürfen hoffen, dabei zu sein. Zwar gab es im Dezember 2003 einen Vorschlag zur Definition "chronisch krank", nachdem nur wenige Diabetiker zu den chronisch Kranken zählen würden, doch der Rahmen dieses Entwurfs ist Ulla Schmidt zu eng. Nach Ansicht der Ministerin sind "Menschen, die sich zum Beispiel in DMPs einschreiben können, per se chronisch krank".
Es bleibt abzuwarten, was der neu gegründete "Gemeinsame Bundesausschuss", dem nun auch Patientenvertreter angehören, am 13. Januar 2004 herausbekommt, wenn er den Rahmen für die Definition überarbeitet. Bis dahin, so ein Vorstandsmitglied der BARMER Krankenkasse, sollten Patienten in jedem Fall alle Quittungen für Gesundheitsleistungen aufheben und sich zuviel gezahlte Zuzahlungen gegebenenfalls von ihrer Kasse erstatten lassen.
Am Ende der ersten Woche nach Einführung der Gesundheitsreform sind weitere Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, beispielsweise für welche verschreibungsfreien Arzneimitteln die Krankenkassen auch weiterhin aufkommen. Die BARMER betonte, dass der Arzt alle erforderlichen Arzneimittel aufschreiben kann, und diese von den Kassen übernommen werden. Sie forderte alle Patienten auf, beim Arzt auf diese Leistung zu bestehen. Der Sehschärfentest für Brillen bleibt weiterhin eine kassenärztliche Leistung. In der Notfallambulanz wird jedoch eine Praxisgebühr fällig. Müssen die Patienten am gleichen Wochenende zur Nachsorge noch einmal ins Krankenhaus kommen, soll die Gebühr allerdings nicht erneut erhoben werden.
Die Patienten werden durch eine deutliche Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für höhere Ausgaben in Form von Zuzahlungen entschädigt, betonte Ulla Schmidt. Wann diese Senkung eintreten wird, bleibt jedoch ungewiss. Allein der Verzicht auf eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge sei aber schon ein Vorteil, so die Meinung der Experten.