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Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu Kritik an der Praxisgebühr
Zur Ankündigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, gegebenenfalls auch eine Schiedssamts-Lösung in der Frage der Praxisgebühren nicht zu akzeptieren, erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
"Die Praxisgebühr ist Teil des ärztlichen Honorars. Das ist im Gesundheitsmodernisierungsgesetz eindeutig geregelt. Kassenärztinnen oder Kassenärzte, die diese Gebühr nicht annehmen wollen, schaden sich daher selbst.
In anderen europäischen Ländern sind solche Inkasso-Formen seit langem Alltag. Dort hat die Versorgung nicht gelitten.
Die Bundesvereinigung weiß, dass die Gesundheitsreform notwendig ist und dass kein Weg an dieser Reform vorbeiführt. Es wäre daher gut, wenn die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre ganze Kraft einsetzen würde, damit die Gesundheitsreform von den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten reibungslos umgesetzt werden kann.
Mit dem Rückfall in eine überwunden geglaubte Trotz-Haltung erweist sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung keinen guten Gefallen."