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Positivliste: Einige Diabetes-Medikamente nicht mehr verordnungsfähig
Alpha-Liponsäure gegen Nervenschmerzen möglicherweise nicht mehr auf Kassenrezept
Im Rahmen der Gesundheitsreform im Jahr 2000 wurde beschlossen, eine Liste aller in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Arzneimittel einzuführen. Diese Positivliste soll alle Arzneimittel berücksichtigen, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis für eine sachgerechte Behandlung, Prävention oder Diagnostik geeignet sind. Nur Medikamente, die diesen Kriterien entsprechen, sind demnach verordnungsfähig, das heißt: Sie werden von den Krankenkassen erstattet.
Laut Gesundheitsministerin Ulla Schmidt soll die Positivliste die "Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimitteltherapie verbessern und Kosten im Gesundheitswesen sparen". Gleichzeitig soll den Ärzten die Auswahl eines zweckmäßigen Arzneimittels erleichtert werden.
Das "Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung"* hat nun einen Entwurf zur Positivliste erstellt, und Mitte November hat das Bundesministerium für Soziale Sicherung und Gesundheit den Gesetzentwurf zur Einführung einer Positivliste an die Beteiligten versandt.
"Nach der vorliegenden Liste sind einige Medikamente, die sich in der Diabetesbehandlung bewährt haben, nicht mehr verordnungsfähig", sagt Dr. Klaus Fehrmann, Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Das betrifft z. B. die Alpha-Liponsäure, das häufig eingesetzte und wirksame Medikament bei Nervenschmerzen. "Der Deutsche Diabetiker Bund hält unter anderem dieses Arzneimittel für unverzichtbar, wenn eine gute Versorgung der rund 6 Millionen Diabetiker in Deutschland gewährleistet werden soll", sagt Fehrmann.
Der DDB fordert deshalb die anhörungsberechtigten Verbände und Unternehmen auf, bis zum 10. Dezember 2002 zur Positivliste und zum Gesetzentwurf zugunsten einer guten Diabetikerversorgung Stellung zu nehmen.
* beim Bundesministerium für Soziale Sicherung und Gesundheit (BMSG).