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Patientenschutz und Verbraucherrechte im deutschen Gesundheitswesen
Rede von Bundesgesundheitsministerin Ulla SchmidtUlla Schmidt zum Thema
Rede von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt anlässlich der Tagung "Patientenschutz und Verbraucherrecht im Gesundheitswesen" am 11.09.2002 in Berlin.
Sehr geehrte Frau Professor Müller, sehr geehrter Herr Nachtigäller, sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrte Damen und Herren,
Heute ist es für Bürgerinnen und Bürger zunehmend selbstverständlich in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich zu handeln und zu entscheiden. Erst recht müssen sie die Möglichkeit dazu haben, wenn es um das Wichtigste geht: ihre Gesundheit.
Diese Möglichkeit zu schaffen, ist Aufgabe einer modernen Gesundheitspolitik. Und dabei setze ich auf die enge Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen, den Selbsthilfeorganisationen und Patienteninitiativen. Verantwortungsbewusste Gesundheitspolitik kann auf ihre Kompetenz nicht verzichten.
Ich teile daher die These von Frau Professor Müller: Die Gesundheitsreform 2003 muss Patientenrechte und Verbraucherschutz ins Zentrum stellen, damit sie nachhaltig wirken kann.
Es ist wichtig, den mächtigen Interessenvertretern eine Kraft - die Kraft der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten - entgegenzusetzen.
In den letzten vier Jahren hat der gesundheitliche Verbraucherschutz einen neuen Stellenwert erhalten. Wir haben unsere Reformen daran orientiert, dass die Patientinnen und Patienten die Gesundheitspolitik mit gestalten. Bei dem von mir einberufenen Runden Tisch waren Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Patientinnen und Patienten von Anfang an beteiligt. Lassen Sie mich zunächst Bilanz ziehen:
- Mit der Gesundheitsreform 2000 wurden die Spitzenverbände der Krankenkassen verpflichtet, Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung im Rahmen von Modellvorhaben zu fördern.
- Wir fördern die Kompetenz in eigener Sache - die Selbsthilfegruppen -, weil sie einen entscheidenden Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens leisten. Mit der Gesundheitsreform 2000 wurden die Krankenkassen verpflichtet, Selbsthilfegruppen, Organisationen und Kontaktstellen mit 35 Millionen Euro jährlich zu unterstützen.
Die Daten des Jahres 2001 zeigen, dass die Situation noch nicht zufriedenstellend ist. Aber wir werden darauf achten, dass die 51 Cent pro Versichertem auch den Selbsthilfeorganisationen zu Gute kommen und dass damit die institutionelle Förderung verankert wird wie die Projektförderung.
- Die Krankenkassen wurden verpflichtet, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.
- Wir haben schadensersatzrechtlichen Vorschriften modernisiert und europäischen Standards angeglichen. Damit sind wir einer Ihrer Forderungen nachgekommen. Das neue Arzneimittelgesetz enthält jetzt Beweiserleichterungen für Patientinnen und Patienten und schafft einen Auskunftsanspruch gegen das Pharmaunternehmen, aber auch gegen die zuständige Behörde. Damit können Geschädigte ihre Ansprüche vor Gericht jetzt leichter durchsetzen, denn der Geschädigte muss jetzt kein Verschulden des Unternehmens mehr nachweisen.
Nicht erst im Schadensfall bedarf es ein Mehr an Aufklärung und Beratung. Auch wenn es darum geht, sich über die Qualität der medizinischen Leistungen zu informieren, brauchen wir mehr Transparenz.
Wir können uns heute leicht im Internet über alles Mögliche informieren. Wo man aber einen besonders guten Leberspezialisten findet oder welche Klinik bei einer bestimmten Behandlungsmethode besonders gute Qualität erbringt - auf diese Fragen finden Patientinnen und Patienten nur selten eine objektive und gesicherte Antwort.
Das ändert sich jetzt. Denn mit dem neuen Fallpauschalengesetz, mit dem wir die Vergütung der Krankenhausleistungen reformieren, werden die Krankenhäuser im Rahmen der Qualitätsoffensive auch verpflichtet, strukturelle Qualitätsberichte vorzulegen. Diese werden dann veröffentlicht. Das schafft für die Patientinnen und Patienten Transparenz. Sie können in Zukunft mit den Füßen abstimmen und für sich das ihrer Meinung nach beste Krankenhaus auswählen. Auch die strukturierten Behandlungsprogramme bieten neue Chancen, die Kompetenz für die eigene Gesundheit und den Umgang mit der Krankheit zu stärken. Patienten werden über Diagnose und Therapie genau informiert und in die Behandlungsentscheidungen von Anfang an mit einbezogen. Das Arzt-Patienten-Verhältnis bekommt ein neues Gewicht und die Patienten haben die Hoheit über ihre Daten. Das scheint einigen Funktionären Angst einzujagen.
Ich bin froh, dass Sie sich hierfür eindeutig positioniert haben. Sie haben völlig recht und ich teile Ihre Meinung: Die Stimmungsmache und die Verunsicherung chronisch Kranker ist unverantwortlich. Es geht hier nun wirklich nicht um Politik, sondern um die bestmögliche Versorgung chronisch Kranker.
Die Uniklinik Aachen und weitere Brustkrebszentren in NRW haben ihre Bereitschaft erklärt, eine eigenständige Vereinbarung auf der Basis des bereits paraphierten Vertrages zwischen den Kassenverbänden in NRW und der KV Nordrhein zu schließen, wenn der Vertrag mit der Ärzteschaft nicht endgültig zustande kommt.
Qualitätssicherung in allen Bereichen der Medizin ist für mich der beste Patientenschutz. Deshalb werden wir sie in allen Bereichen voran bringen - von der Prävention, Diagnose über Therapie bis hin zur Nachsorge, Rehabilitation und Pflege. Dazu gehört selbstverständlich auch ein ausreichendes Beratungsangebot. Eine wichtige Unterstützung für die Ärztinnen und Ärzte wird dabei die elektronische Gesundheitskarte werden, die wir unter strenger Beachtung des Datenschutzrechts flächendeckend einführen werden. Auf der Karte werden wichtige Gesundheitsdaten gespeichert. Zum Beispiel: wann war der letzte check up, die letzte Impfung, welche Medikamente nimmt die Patientin, welche verträgt der Patient nicht?
Das schafft Transparenz für Ärztinnen und Ärzte, aber vor allem auch für die Patientinnen und Patienten, die die Daten einsehen oder sich ausdrucken lassen können.
Sie ist damit eine wesentliche Voraussetzung dafür, eigenverantwortlich zu entscheiden und schafft damit ein Mehr an Patientensouveränität.
In letzter Zeit behaupten manche Ärzte gegenüber ihren Patienten, der Leistungskatalog der GKV sei nicht ausreichend und zusätzliche Leistungen seien für eine ausreichende Krankenbehandlung notwendig.
Es handelt sich dabei um sog. individuelle Gesundheitsleistungen, die ihrer Art nach zwar Maßnahmen der Früherkennung oder der Behandlung sind, die aber nicht von der Kasse bezahlt werden, weil der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen keine oder eine negative Entscheidung über diese Leistung getroffen hat.
Sie müssen vom Patienten aus eigener Tasche bezahlt werden. Behauptungen, dass Leistungen der Krankenkassen gestrichen worden sind, sind schlichtweg falsch.
Wir werden daher eine Regelung schaffen, die Ärzte verpflichtet, die Versicherten objektiv über den Nutzen dieser sog. IGel-Leistungen aufzuklären. Sie sollen auch verständlich darüber informieren, warum der Bundesausschuss die Leistung nicht in den Leistungskatalog aufgenommen hat. Patientinnen und Patienten müssen umfassend und objektiv informiert sein, bevor sie entscheiden. Das ist Eigenverantwortung im besten Sinne des Wortes.
Die Opposition definiert Eigenverantwortung dagegen völlig anders: Möllemann versteht darunter den radikalen Ausstieg aus der GKV; Seehofer die schleichende Privatisierung.
Möllemann will die Aufspaltung des Leistungskatalogs der GKV in "Grund- und Wahlleistungen"; Seehofer "Wahltarife mit Selbstbehalten". Im Ergebnis führen beide Forderungen zum selben Ziel: Der Ausstieg aus der GKV und das Ende der Solidarität.
Die solidarische Krankenversicherung ist aber der beste Patientenschutz, den wir haben. Denn nur sie gewährleistet, dass jeder das medizinisch notwendige bekommt - unabhängig von einer Gesundheitsprüfung, unabhängig vom Alter und unabhängig vom Einkommen. Diese Sicherheit setzt die Opposition mit Ihren Forderungen nach einer Aufspaltung des Leistungskatalogs aufs Spiel, denn
- werden der GKV Finanzmittel entzogen, die für eine qualitativ gute Versorgung der Patientinnen und Patienten notwendig sind.
- werden nur junge, gesunde und besser Verdienende solche Angebote wählen können. Kranke, Behinderte und Familien können keine Leistungen abwählen. Ihre Beiträge würden um ca. 1,0 % steigen.
- Einmal abgewählt, immer abgewählt - sagt Seehofer. Wer einmal Leistungen abgewählt hat, kommt sein ganzes Leben nicht mehr in den Genuss des umfassenden Versicherungsschutzes. Bei Krankheit oder Unfall müsste er dann tief in die eigene Tasche greifen oder zum Sozialamt gehen.
Wir werden die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrer solidarischen und paritätischen Finanzierung erhalten - ohne Wenn und Aber. Und wir werden dafür sorgen, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin das medizinisch Notwendige umfasst.
Wir sind zudem entschlossen, deutlich mehr in die Prävention zu investieren. Patientenschutz bedeutet nicht erst Hilfe im Schadensfall, sondern auch präventiven Verbraucherschutz.
Nachdem die Kohl-Regierung Maßnahmen, die nachweislich die Gesundheit fördern und auch langfristig helfen, Kosten zu senken, völlig gestrichen hatte, haben wir den Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung wieder in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen.
Wir haben die Vorsorge für Mütter oder Väter und Kinder gesichert und den Zuschuss für die ambulanten Kuren erhöht.
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientinnenstellen und -initiativen, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfegruppen und rund 40 anderen Gründungsmitgliedern haben wir im Juli das "Deutsche Forum Prävention und Gesundheitsförderung" in Leben gerufen. Unter dem Dach des Forums bündeln wir alle Kräfte in diesem Bereich und werden die Prävention und Gesundheitsförderung weiter voran bringen. Ich freue mich, dass auch der Verbraucherzentrale Bundesverband die Arbeit des Forums unterstützen wird.
Natürlich kostet Prävention auch Geld. Ich teile Ihre Auffassung, Frau Prof. Müller, dass wir Teile der Tabaksteuer zweckgebunden für gute Präventionskonzepte gegen das Rauchen einsetzen sollten. Darüber wird noch mit dem Bundesfinanzminister Hans Eichel zu sprechen sein.
Gesundheitlicher Verbraucherschutz muss auch in der nächsten Legislaturperiode eine herausragende Bedeutung haben. Gewinner einer Gesundheitsreform müssen die Patientinnen und Patienten sein. Die Weichen haben wir gestellt. Wir sind auf einem guten Weg, den wir weiter verfolgen müssen, damit gesundheitlicher Verbraucherschutz dauerhaft nachhaltig wirken kann.
Eine Ihrer Forderungen, die Einsetzung eines Patientenschutzbeauftragten, will die SPD in der nächsten Legislaturperiode umsetzen. Sie können uns beim Wort nehmen. Ich bin sicher, dass auch bei der Ausgestaltung dieses Amtes die Verbände und Patientenorganisationen ihre Ideen einbringen werden.
Dass noch viel Arbeit auf uns wartet, um die Patientenrechte wirkungsvoll durchzusetzen, zeigen auch aktuelle Zahlen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen:
Danach beschweren sich rund 40.000 Patienten jährlich in Deutschland über Behandlungsfehler. Nur ein Drittel wird letztlich auch anerkannt. Ich halte diese Zahl für alarmierend. Die Durchsetzung der Ansprüche darf nicht ein Kampf "David gegen Goliath" sein.
Die Patientenrechte sind in Deutschland bereits sehr detailliert und sehr ausgewogen durch Richterrecht ausgestaltet. Die Ansprüche werden aber zu selten durchgesetzt. Patientinnen und Patienten scheuen noch zu oft den Gang zum Anwalt oder Gericht, weil sie das Prozessieren gegen ihren Arzt oder das Krankenhaus für aussichtslos halten. Das Beschwerdeverfahren ist zu kompliziert und schreckt viele ab. Recht haben und recht bekommen ist gerade in Fragen der Arzthaftung oft etwas anderes. Deshalb ist es wichtig, dass Patienten besser über ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten informiert werden und die Verfahren vereinfacht werden.
Aus diesem Grund erarbeiten das Bundesjustizministerium und mein Haus gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Patienten und Verbraucher, der Ärzte, Krankenhäuser, der Krankenkassen und der Länder eine Patientencharta. Anfang kommenden Jahres soll sie veröffentlicht werden.
Darüber hinaus ist für die Praxis wichtig, sowohl aus Behandlungsfehlern als auch aus sonstigen Medizinschadensfällen Erkenntnisse zur Verbesserung der medizinischen Versorgung zu gewinnen. Das BMG hat im September 2001 eine repräsentative Studie zu "Möglichkeiten einer koordinierten Medizinschadensforschung" in Auftrag gegeben, an der 30 rechtsmedizinische Institute beteiligt sind. Durch diese Studie können in Zukunft vielleicht Medizinschäden minimiert und Kosten dadurch gesenkt werden.
Ein qualitativ gut arbeitendes und solidarisches Gesundheitswesen ist für mich der beste Patientenschutz. In diesem Sinne wollen wir unsere qualitätsorientierte Gesundheitspolitik in den nächsten vier Jahren fortsetzen, damit der gesundheitliche Verbraucherschutz vorankommt.
Mit der heutigen Tagung haben Sie ein Zeichen gesetzt. Die Kraft der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ist spürbar. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam für ihre Interessen kämpfen.