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BKK-Programme für chronisch Kranke startklar

Pressemitteilung: BKK Bundesverband

Verbindung mit Finanzausgleich der Krankenkassen umstritten

Kontroverse zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen gefährdet bessere Behandlung

Unter dem Namen BKK MedPlus werden die Betriebskrankenkassen ihren chronisch kranken Versicherten umgehend Programme für eine qualitätsgesicherte Behandlung bei Diabetes Typ 2 und Brustkrebs anbieten.

Grundlage ist die heute in Bonn vom Bundesministerium für Gesundheit in Kraft gesetzte Verordnung zur Einführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programmen). Das teilte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK Bundesverband) am Montag in Berlin mit.

Der BKK Bundesverband begrüßt die Verordnung, soweit sie einheitliche Anforderungen an eine leitliniengerechte und evidenzbasierte Medizin einführt. Die Anforderungen basieren auf den gemeinsamen Empfehlungen, die die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erarbeitet haben. Damit werde die medizinische Versorgung chronisch Kranker in Deutschland spürbar verbessert.

Allerdings belastet die Verbindung mit dem Finanzausgleich der Krankenkassen die Einführung der Programme nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Etwa die Hälfte der Kassenärztlichen Vereinigungen lehnt die Durchführung der neuen Programme bisher ab.

Schreiben sich die Patienten bei der Krankenkasse zu den Programmen ein, profitieren sie von einer besonderen Qualitätssicherung. Die Zusatzkosten finanziert allein die Krankenkasse. Dafür erhält die Krankenkasse nicht mehr nur die Durchschnittsausgaben eines gleich alten Versicherten zugerechnet, sondern die höheren Ausgaben für aktiv am Programm teilnehmende chronisch Kranke.

Die aktive Teilnahme soll der Arzt für die Krankenkasse dokumentieren. Aber gerade an dieser Stelle weigern sich viele Kassenärztliche Vereinigungen mitzuwirken, während eine große Zahl Kassenärztlicher Vereinigungen Verträge mit den Krankenkassen schließen will. Insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen in Bayern, Nordbaden, Nordwürttemberg, Südwürttemberg, Westfalen-Lippe, Schleswig-Holstein und in den neuen Bundesländern wollen keine Verträge mit den Krankenkassen schließen.

Der Boykott einiger Kassenärztlicher Vereinigungen hat keine medizinischen Gründe. Schließlich haben sie an den qualitätsgesicherten medizinischen Behandlungsvorgaben mitgewirkt. Zudem gibt der Patient jede einzelne Dokumentation vor der Weitergabe an die Krankenkasse durch seine Unterschrift frei. Vertrauliche Patientendaten werden ohnehin im Vorhinein von einer gemeinsamen Stelle der Ärzte und Krankenkassen pseudonymisiert.

Der Boykottaufruf stellt nicht nur die besondere Qualitätssicherung der Programme für die Patienten in Frage, sondern blockiert in den jeweiligen Gebieten auch die Teilnahme am Finanzausgleich der Krankenkassen. Auf diese Weise erwarten die Krankenkassen völlig willkürliche Verteilungswirkungen, je nachdem wie viele Versicherte sie in einem Boykottgebiet haben.

Daher fordern die Betriebskrankenkassen das Bundesversicherungsamt (BVA) auf, die Programme erst dann für den Finanzausgleich der Krankenkassen zuzulassen, wenn zumindest ein Drittel der programmfähigen Ärzte im Gebiet einer Kassenärztlichen Vereinigung die Teilnahme erklärt hat ("Korbmodell"). Das BVA ist nach der entsprechenden Verordnung beauftragt, die einzelnen Programme der Krankenkassen zu prüfen, zuzulassen und zu kontrollieren.

zuletzt bearbeitet: 01.07.2002 nach oben

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