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Ulla Schmidt: Rechtsverordnung für "Chroniker-Programm" Diabetes Mellitus Typ 2 vorgelegt

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Disease-Management-Programme sollen die Versorgung von Diabetikern verbessern

Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute den Referentenentwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) vorgelegt. Ziel dieser Verordnung ist es, die Voraussetzungen für die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease-Management-Programme) für chronisch kranke Versicherte mit Diabetes mellitus Typ 2 ab 1. Juli 2002 zu schaffen.

Mit dieser Verordnung wird die Empfehlung des Koordinierungsausschusses vom 13. Mai 2002 zu den Anforderungen an ein Disease-Management-Programm zum Krankheitsbild Diabetes mellitus Typ 2 umgesetzt. Die Verordnung beruht auf einer einvernehmlichen Empfehlung aller Selbstverwaltungspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung (Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverbände der Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft) einschließlich der Bundesärztekammer.

Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ 2 sind ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Versorgung der Diabetiker. Damit werden die Weichen für die Verbesserung von Qualität und Effizienz in der Versorgung von Diabetikern Typ 2 gestellt.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Ich begrüße es, dass diese Empfehlung von so einem breiten Konsens getragen wird. Der Entwurf ist eine gute Basis dafür, dass die Versorgung chronisch kranker Versicherter verbessert wird. Folgeschäden können verhindert oder verzögert werden. Die 'Chroniker Programme' verknüpfen Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die direkten Kosten, die z. B. durch Diabetes verursachte Leistungen entstehen, hängen sehr von der Kontrolle des Stoffwechsels ab. So wurden 1991 für einen schlecht eingestellten Diabetiker ca. 11.000 - 13.000 DM aufgewandt, während ein gut eingestellter nur Leistungen in Höhe von 1.000 DM benötigte. Die direkten Kosten von Diabetes wurden für 1994 auf etwa 6,1 Mrd. DM geschätzt.

Der Arzneiverordnungsreport gibt für 1994 allein für Antidiabetika bereits 1,2 Mrd. DM an. Dabei gibt es aber vermeidbare Kosten, z. B. bei der Verordnung von Medikamenten, deren Wirksamkeit nicht gesichert ist. Hohe Ausgaben verursachen auch die schweren Folgeerkrankungen. Für diabetesbedingtes Nierenversagen z. B. müssen jährlich mehr als 1 Mrd. DM veranschlagt werden. Allein die lebenswichtige Dialyse für Nierenkranke kostet rd. 40.000 Euro im Jahr.

Mehr noch als die Kostenbetrachtung rechtfertigt sich die Einführung von 'Chroniker-Programmen' durch die erreichbaren besseren Behandlungsergebnisse"

Zu dem Referentenentwurf der Rechtsverordnung wird am Montag, den 17.06.2002 eine Anhörung durchgeführt; die Rechtsverordnung soll zum 01.07.2002 in Kraft gesetzt werden.

Der Entwurf ist über die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.bund.de) verfügbar.

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Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 24.05.2002 nach oben

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