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Neue Behandlungsprogramme für chronisch Kranke

Krankenkassen fordern: Kein Wettbewerb um medizinische Inhalte

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßen, dass sich der Koordinierungsausschuss in seiner letzten Sitzung in weiten Bereichen auf Anforderungen an die neuen Behandlungsprogramme für chronische kranke Patienten (Disease-Management Programme) geeinigt hat.

Die Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung hätten in kürzester Zeit ein umfassendes Konzept für die konkrete Umsetzung der Behandlungsprogramme erarbeitet, so die Spitzenverbände. Die Krankenkassen forderten das BMG auf, nun auf der Basis dieser Vorschläge zügig die medizinischen Inhalte der neuen DMP-Behandlungsprogramme einheitlich und für alle verbindlich festzulegen.

"Um medizinische Wahrheiten kann es keinen Wettbewerb geben", so die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankkassen. Ein Nebeneinander von unterschiedlich definierten Anforderungen an die medizinischen Inhalten widerspreche dem Ziel der Programme nach einer verbesserten und qualitätsgesicherten Versorgung für chronisch Kranke und würde zu einem unproduktiven Wettbewerb um finanzielle Mittel führen. Um die Qualität der Programme zu garantieren, müssten insbesondere die medizinischen Entscheidungsgrundlagen für die Diagnostik und die Therapie der Erkrankungen festgelegt werden. Das könne nur auf der Grundlage der jeweils aktuellsten und besten Evidenz geschehen. Weil sich der Wissensstand in der Medizin ständig weiter entwickele, sei darüber hinaus auch eine zeitnahe Aktualisierung der Programme sicherzustellen.

Wesentliches Element der Programme sei auch ihre gleichzeitige Qualitätssicherung und die Unterstützung der Versicherten und Ärzte durch die Krankenkassen. Diese Aufgabe könnten die Kassen jedoch nur auf der Basis der geplanten Dokumentationen übernehmen, betonten die Spitzenverbände. Dabei geht es nicht um den gläsernen, sondern um den informierten Patienten. Um den Patient aktiv bei den Behandlungsprogrammen zu unterstützen, müssten die Kassen über die erforderlichen Informationen verfügen. Dabei sei es selbstverständlich, dass der Datenschutz für die Patienten gewährleistet ist.

Mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleiches hatte der Gesetzgeber im Dezember 2001 den Weg frei gemacht für spezielle Behandlungsprogramme für chronisch Kranke. Auf Empfehlung des Koordinierungsausschusses hatte das BMG Anfang Februar bereits die chronischen Krankheiten festgelegt, für die Behandlungsprogramme angeboten werden sollen. Dabei handelt es sich um Diabetes, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen, koronare Herzerkrankung sowie Brustkrebs.

Gemeinsame Presseerklärung:
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen

Federführend für die Veröffentlichung: AOK-Bundesverband, Bonn.

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zuletzt bearbeitet: 15.03.2002 nach oben

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