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Krankenkassen wollen Gesundheitsförderung verstärkt auf sozial Benachteiligte ausrichten
Ungleichheit von Gesundheitschancen mindern
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit der Gesundheitsreform 2000 erweiterte Handlungsmöglichkeiten in der Gesundheitsförderung erhalten und wollen insbesondere sozial Schwächere mit zielgerichteten Angeboten erreichen. Ziel ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.
Zahlreiche Studien zeigen, dass diejenigen, die sozial benachteiligt bzw. beruflich geringer qualifiziert sind, auch höhere gesundheitliche Belastungen aufweisen. So belegen z. B. statistische Auswertungen bei männlichen Arbeitnehmern in unteren Einkommensgruppen eine fast doppelt so hohe Mortalität wie bei Arbeitnehmern oberer Einkommensgruppen.
In einem gemeinsamen Leitfaden haben die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Mitwirkung unabhängigen Sachverstands Handlungsfelder und Kriterien für Gesundheitsförderungsmaßnahmen festgelegt und Wege aufgezeigt, sozial Benachteiligte zu erreichen. Damit soll die Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie die Orientierung am Bedarf der Versicherten sichergestellt werden.
Als geeigneter Weg sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu erreichen, bietet sich der Zugang über die jeweiligen Lebensumfelder, sogenannte Settings, wie z. B. Schule, Vereine, Stadtteile, Familie, Betrieb an. Insbesondere in diesen Feldern ist Gesundheitsförderung allerdings auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in die Zuständigkeit verschiedener Akteure, etwa des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Kommunen, fällt und daher gemeinsam zu tragen ist.
Der gemeinsame Leitfaden soll kontinuierlich an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und an in der Praxis gewonnene Erfahrungen angepasst werden. Hierbei werden die Spitzenverbände der Krankenkassen von der "Beratenden Kommission" unterstützt. In dieser Kommission sind der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundesvereinigung für Gesundheit, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. An den Sitzungen nehmen auch das Bundesministerium für Gesundheit und das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen als Vertretung der Gesundheitsministerkonferenz teil.
Die Zusammenarbeit zwischen der Beratenden Kommission und den Spitzenverbänden der Krankenkassen wurde im September 2000 aufgenommen. Die Kommission berät die Spitzenverbände der Krankenkassen z. B. bei Fragen der Anbieterqualifikation, der Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren sowie hinsichtlich der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, mit den Leistungen zur Primärprävention auch einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.
Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
- AOK-Bundesverband, Bonn
- Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
- Bundesknappschaft, Bochum
- See-Krankenkasse, Hamburg
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
- Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg