Home > Aktuelles > Diabetes-Nachrichten > Archive > 2001 > 010708
Potenz auf Rezept?
"Viagra"-Prozess vor Bundessozialgericht geplatzt
Menschen mit Erektionsstörungen können weiter darauf hoffen, dass ihre Krankenkasse die Kosten für Potenzmittel übernimmt. Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung in der Frage, ob die Kassen "Viagra" finanzieren müssen, wurde in letzter Minute abgewendet.
Hintergrund ist die Klage eines 66-jährigen Diabetikers. Der Mann hatte vor dem Sozialgericht Lüneburg durchsetzen wollen, dass seine Krankenkasse für die Kosten der Potenz fördernden Präparate aufkommt. Sein Argument: Die Erektionsstörungen seien Folge der Diabetes-Erkrankung und deshalb ein Fall für die Kasse. Das Gericht in Lüneburg gab dem Kläger recht. Die Techniker Krankenkasse (TKK) Hamburg weigerte sich aber, zu zahlen und zog vor das Bundessozialgericht Kassel. Kurz vor dem für Dienstag (10.07.2001) anberaumten Richterspruch zog die TKK ihre Revisionsklage jetzt aber zurück. Die Kasse sei nun doch bereit, dem Diabetiker "Viagra" zu bezahlen. Eine Einzelentscheidung, wie die TKK betonte.
Eine grundsätzliche Entscheidung zur Kostenübernahme bei Potenzmitteln steht damit auch weiterhin aus. Die bisherige Auslegung der gesetzlichen und privaten Kassen, die Finanzierung von "Viagra" generell auszuschließen, dürfte aber vorerst vom Tisch sein.