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RSA und freie Wahl der Krankenkasse

Die Arbeitsgruppe "Reform der Krankenversicherung und Pflegeversicherung" im Bündnis für Arbeit spricht sich für die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleiches aus

Bei der Sitzung der Arbeitsgruppe "Reform der Krankenversicherung und Pflegeversicherung" im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit am 17. November 2000 haben die Mitglieder folgende Gemeinsamkeiten hinsichtlich Fragen des Risikostrukturausgleiches und Maßnahmen im Rahmen einer Reform des Organisationsrechts der Krankenkassen festgestellt:

Mit dem Recht der Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung zur freien Wahl ihrer Krankenkasse und dem damit einhergehenden Wettbewerb der Krankenkassen sollten wesentliche Voraussetzung zur Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung geschaffen werden. Dem Risikostrukturausgleich (RSA) kommt dabei eine wichtige ordnungspolitische Funktion zu. Er hat insbesondere die Aufgabe, Risikoselektion zu vermeiden. Daher ist er notwendiges Element einer fairen Wettbewerbsordnung und leistet dazu in seiner heutigen Gestalt einen beachtlichen Beitrag.

Gleichwohl bedarf er der reformpolitischen Weiterentwicklung. Die Weiterentwicklung muss sich primär an dem Ziel orientieren, die Anreize der Kassen zur Installierung von effizienten Versorgungsangeboten für kranke Versicherte zu stärken und Risikoselektion zu beseitigen.

Die konkrete Ausgestaltung ist momentan noch offen, verschiedene Vorschläge, die sowohl kurz- als auch langfristig wirken sollen, liegen vor. In den nächsten Wochen werden diese Vorschläge von allen Beteiligten vorurteilsfrei diskutiert werden müssen.

Die Arbeitsgruppe "Reform der Krankenversicherung und Pflegeversicherung" im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit erwartet von der Bundesregierung, dass bestehende Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.

zuletzt bearbeitet: 06.12.2000 nach oben

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