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Urteil des Bundessozialgerichtes gibt einer Diätassistentin recht

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen muss in einem förmlichen Verfahren klären, ob die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien um Diättherapie erweitert werden müssen

Mehr als 50 Prozent der Menschen in Deutschland bedürften der Diättherapie

Diätberatung und Diättherapie können ein Heilmittel sein, kommentiert Sven-David Müller vom Deutschen Institut für Ernährungsmedizin und Diätetik (D.I.E.T.), das am 28. Juni vom sechsten Senat des Bundessozialgerichts in Kassel gefällte Urteil.

Bisher war eines der ältesten Heilmittel, die Diättherapie, die schon Hippokrates beschrieb, nicht als solches vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen anerkannt. Das D.I.E.T. fordert die rasche Anerkennung der Diättherapie und Diätberatung als Heilmittel, um die Kostenlawine, die ernährungsbedingte und ernährungsabhängige Erkrankungen hervorrufen, einzudämmen.

Im Februar diesen Jahres hatte der Präsident des D.I.E.T., Professor Dr. Rudolf Schmitz, die Kosten ernährungsabhängiger und ernährungsbedingter Erkrankungen allein für das Jahr 2000 auf rund 144 Milliarden Mark beziffert.

Die als staatlich geprüfte Diätassistentin anerkannte, freiberuflich erwerbstätige Klägerin beanspruchte von dem beklagten Bundesausschuss die Anerkennung der Diättherapie (Paragraph 3 DiätAssG) als verordnungsfähiges Heilmittel, hilfsweise eine förmliche Entscheidung des Beklagten über den therapeutischen Nutzen der Therapie (Paragraph 92 Abs 1 Satz 2 Nr 6, Paragraph 138 SGB V). Dieses an den Beklagten herangetragene, auf Modifizierung seiner Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien gerichtete Begehren lehnte der Beklagte unter anderem ab, weil die Therapie als reine Beratungsleistung kein Heilmittel sei und eher dem Bereich Prävention und Rehabilitation zugeordnet werden müsse.

Klage (SC Köln) und Berufung (LSG Nordrhein-Westfalen) der Klägerin waren im Gegensatz zum Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht, Kassel, erfolglos geblieben. Der beklagte Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist nach dem letzten Urteil verpflichtet worden, über die Aufnahme der in Paragraph 3 DiätAssG näher umschriebene Diättherapie in die Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinie in einem förmlichen Verfahren zu entscheiden. Das Berufsbild der Diätassistentin schließt die eigenverantwortliche Tätigkeit auf ärztliche Anordnung, also die Diättherapie und Diätberatung, ein. Ebenso die eigenverantwortliche Tätigkeit im Rahmen ärztlicher Verordnung.

Da Diättherapie und Diätberatung bisher nicht als Heilmittel anerkannt sind, gibt es keine Möglichkeit der Verordnung oder Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, so das Deutsche Institut für Ernährungsmedizin und Diätetik in einer Stellungnahme zum Urteil. Die rasche Änderung der Heilmittelrichtlinien hilft den diätbedürftigen Menschen in Deutschland endlich eine von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Diättherapie durch Diätassistenten zu erhalten.

Mehr als 50 Prozent der Menschen in Deutschland bedürfen der Diättherapie, schätzt Sven-David Müller, denn es gibt in Deutschland 40 Millionen Übergewichtige, fünf Millionen Diabetiker und 16 Millionen Hypertoniker. Diätassistenten erhalten im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung, die mit dem Staatsexamen abschließt, die zur Diättherapie und Diätberatung nötigen Kenntnisse. In Deutschland sind momentan 6.500 Diätassistenten in der Diättherapie beschäftigt. Sie arbeiten vorwiegend im Krankenhaus, so Müller.

Eine Studie des Bundesministeriums für Gesundheit ergab, dass 64 Prozent der Todesfälle in Deutschland im Rahmen von ernährungsabhängigen und -bedingten Krankheiten eintreten, so Experten des D.I.E.T. Vor dem Hintergrund der Kosten- und Todeslawine, die auf Fehlernährung zurückzuführen sind, muss Diättherapie und Diätberatung durch Diätassistenten so rasch als möglich vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen werden, so Müller abschließend.

zuletzt bearbeitet: 07.07.2000 nach oben

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Dr. phil. Axel Hirsch

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