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Blutzuckertest für Schwangere soll Risiken für Mutter und Kind vermindern
Neues Modellvorhaben zwischen KKH und KV Hessen vereinbart
Etwa jede fünfte Frau entwickelt während der Schwangerschaft eine in der Regel vorübergehende Stoffwechselstörung, den sogenannten Schwangerschaftsdiabetes. Die zum Teil gravierenden Risiken und Folgen eines unerkannten Gestationsdiabetes wollen die Kaufmännische Krankenkasse - KKH und die hessischen Frauenärzte nun mit einem Modellvorhaben in den Griff bekommen.
Ab dem 1. Juli 2000 können KKH-versicherte Schwangere in Hessen an einem Screening teilnehmen, bei dem mit Hilfe einer Glukose-(Zucker-)Trinklösung und mit einem anschließenden Blutzuckertest frühzeitig eine vorliegende Kohlenhydrat-Stoffwechselstörung erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Das Modellprojekt zwischen der KKH und der KV Hessen gilt als wegweisend für Deutschland und findet die ausdrückliche Unterstützung des hessischen Sozialministeriums. Während der dreijährigen Laufzeit soll der wissenschaftliche Nachweis erbracht werden, dass sich durch eine optimierte gynäkologische Vorsorge in den Praxen der Frauenärzte die Folgeschäden für Mutter und Kind deutlich reduzieren lassen.
Dr. Jürgen Bausch, 1. Vorsitzender der KV Hessen, fasst das Problem so zusammen: "Die bisherigen Mutterschaftsrichtlinien sehen nur einen Harnzuckertest vor. Der Modellversuch wird zeigen, dass der Blutzuckertest zu größerer Sicherheit bei der Diagnosestellung und so zu einer Verbesserung der Versorgung der Schwangeren führt." Außerdem werde damit auch eine Forderung der St.-Vincent-Deklaration mit Leben erfüllt, wonach durch geeignete Maßnahmen das Schwangerschaftsrisiko für Mutter und Kind bei diabetischen Frauen dem gesunder Frauen angeglichen werden soll.
KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit betonte, dass in Zukunft allen bei einer Krankenkasse versicherten Frauen ein Zugang zu dieser Form der Diagnostik eröffnet werden solle. Auch in Zeiten knapper Finanzen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung müsse das Gesundheitswesen offen für medizinisch sinnvolle und wirksame Neuerungen sein. Eine Mobilisierung der zweifellos noch vorhandenen Rationalisierungsreserven sei deshalb die Voraussetzung für die Finanzierung weiterer Innovationen in Diagnostik und Therapie, auf die die Versicherten dringend angewiesen seien.
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