Auf keinen Fall! Es ist ihnen sogar untersagt (§ 24 Bürgerliches Diabetesgesetzbuch (BDGB)), die Plätzchen auch nur anzusehen.
Ja, in kleinen Mengen, wenn sie die darin enthaltenen Kohlenhydrate berücksichtigen.
Nur noch in diesem Jahr. Zum 1. Januar 2024 wird für Typ-2-Diabetiker die Plätzchensteuer eingeführt, was den Genuss von Weihnachtsplätzchen enorm verteuert.
Zurück