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Gute Nachricht für Menschen mit Diabetes
Bundesgesundheitsministerium bestätigt Beschluss zur Kostenübernahme von CGM-Geräten für Diabetiker
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. Juni 2016, dass die kontinuierliche Glukosemessung (CGM) künftig in vielen Fällen von den Kassen bezahlt werden muss, nicht beanstandet. Die Entscheidung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Beschluss tritt damit in Kraft.
"Wir freuen uns sehr darüber und sehen uns in unserer jahrelangen Arbeit bestätigt!", betont Rechtsanwältin Sabine Westermann vom Rechtsberatungsnetz des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Die Patientenvertreter des DDB haben seit Einleitung des Bewertungsverfahrens zur CGM im Jahr 2011 an einer Vielzahl von Beratungen wie auch an wissenschaftlichen Erörterungen beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) teilgenommen. "Wichtig war und ist für uns, dass Diabetiker möglichst unbürokratisch die Kosten für ein CGM übernommen bekommen. Soweit uns dies möglich war, haben wir uns im Rahmen der Beratungen beim G-BA dafür eingesetzt", betont sie.
Gerade aufgrund des sich zuspitzenden bürokratischen Aufwands bei der Beantragung einer Insulinpumpe, war und ist es aus Sicht des DDB wichtig, dass keine umfangreichen ärztlichen Gutachten, wie Diabetikertagebücher, erforderlich sind. Fraglich ist beispielsweise auch, wer die Kosten eines ärztlichen Gutachtens tragen soll.
"In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass Diabetiker an bürokratischen Hürden im Verwaltungsverfahren scheitern. Hinzu kommt eine erhebliche Verunsicherung, beispielsweise durch Schreiben oder Anrufe von Krankenkassenmitarbeitern, in denen der Diabetiker aufgefordert wird mitzuteilen, ob er den Widerspruch aufrecht halten will oder nicht. Wir stufen diese Maßnahmen nicht nur als unzulässig, sondern auch kostenintensiv ein", erklärt sie.
Hinweise zur CGM-Kostenübernahme
Aus Sicht des DDB sollten Diabetiker, die ein CGM beantragen wollen, folgende Punkte beachten:
Ärztliche Verordnung des Diabetologen für ein CGM mit Warnfunktion Bestätigung des Diabetologen und des Patienten, dass ohne CGM das zwischen Arzt und Patient vereinbarte Therapieziel nicht erreicht werden kann
Anschreiben beifügen mit dem konkreten Antrag auf unbefristete CGM-Versorgung nebst Verbrauchsmaterial
"Selbstverständlich wird man abwarten müssen, wie die Kassen darauf reagieren und wie es in der Praxis läuft.", so Westermann.
Wir halten Sie auf dem Laufenden! Der DDB bietet Mitgliedern außerdem konkret individuelle Beratung zur Antragstellung.
Über den Deutschen Diabetiker Bund (DBB)
Der DBB ist die älteste Patientenorganisation für Menschen, die von Diabetes betroffen sind. Er setzt sich seit 1951 für eine adäquate Versorgung und die Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen ein. Als einziges akkreditiertes Mitglied der Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss vertritt er die Interessen von Diabetikern in der Politik und gestaltet die öffentliche Meinung. Darüber hinaus informiert, berät und schult der DBB Betroffene und Angehörige in wichtigen Diabetes-Themen.