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Zentrale Veranstaltung zum Weltdiabetestag in Düsseldorf

CGM-Systeme, Flash Glucose Monitoring und Insulinpumpen

Rechtliche Aspekte kennen und Anträge richtig stellen

Rechtsanwalt Oliver Ebert Zentrale Veranstaltung zum Weltdiabetestag am 8. November in Düsseldorf: Immer mehr insulinpflichtige Menschen mit Diabetes nutzen Insulinpumpen und Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM), um ihren Stoffwechsel besser einzustellen. Und seit einiger Zeit ist eine neue Technik verfügbar, das Flash Glucose Monitoring - kurz FGM. Vielen interessierten Betroffenen und auch ihren behandelnden Ärzten ist jedoch unklar, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist und was bei einem entsprechenden Antrag zu beachten ist. Die rechtlichen und formalen Aspekte dazu erläutert Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Fachjournalist und Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft im Rahmen der zentralen Veranstaltung zum Weltdiabetestag. Diese findet unter dem Motto "Diabetes gemeinsam managen" am Sonntag, dem 8. November 2015, von 10.00 bis 15.30 Uhr im Congress Center Düsseldorf (CCD) statt.

Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) bieten viele Vorteile und können die Diabeteseinstellung, aber auch die Lebensqualität der Menschen verbessern. Mit Hilfe von Sensoren messen diese Geräte über eine dünne Nadel im Unterhautfettgewebe bis zu 1.400 Mal täglich Zuckerwerte. Der Patient erfährt so, wie sich seine Glukosewerte im gesamten Tages- und Nachtverlauf verändern und wird alarmiert, wenn Unter- oder Überzuckerungen drohen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gilt CGM bei den gesetzlichen Krankenkassen jedoch als "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" (NUB), die grundsätzlich erst nach einer positiven Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übernommen werden darf. Bis zu einer solchen Empfehlung dürfen die Kosten eines CGM daher nur im Einzelfall auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstattet werden. Allerdings: "Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) war der Auffassung, dass es sich bei CGM um eine NUB handelt und hat daher bereits vor einigen Jahren ein sogenanntes 'Methodenbewertungsverfahren' eingeleitet. Das Ergebnis liegt seit Mai 2015 vor und war durchaus positiv", erläutert Oliver Ebert. So gut wie sicher sei daher, dass das CGM künftig in bestimmten Fällen verordnet werden dürfe. Die Empfehlung des G-BA wird gegen Ende des Jahres erwartet. "Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung der Kostenübernahme ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation zur Anwendung des CGM", betont Oliver Ebert.

Auch beim neuen Flash Glucose Monitoring (FGM) befindet sich der Sensor im Unterhautfettgewebe, allerdings wurde hier ein Algorithmus in das System eingebaut, der die gemessenen Werte so umrechnet, dass sie annähernd mit denen im Blut gemessenen Werten übereinstimmen sollen. Da im Moment noch keine generelle Kostenerstattung besteht, bezahlen die Patienten für das Gerät selbst. Eine Kostenübernahme ist bislang nur in bestimmten Fällen und bei wenigen Krankenkassen möglich. "Zur Verordnung einer Insulinpumpe sind zwar klare Indikationen definiert, trotzdem mauern die Kassen immer häufiger. Und auch bei einer Folgeversorgung kommt es immer öfter zu Schwierigkeiten, d. h. die Patienten sollen von der Pumpe wieder hin zum Insulinpen gebracht werden", erklärt Oliver Ebert.

Wie Menschen mit Diabetes einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können und was sie dabei beachten sollten, erläutert Oliver Ebert in seinem Vortrag "CGMs, FGM, Pumpen - Rechtslage und Antragstellung" im Rahmen der zentralen Veranstaltung zum Weltdiabetestag am Sonntag, den 8. November 2015 im Congress Center Düsseldorf um 14:30 Uhr, Raum 16.

Bildunterschrift: Rechtanwalt Oliver Ebert
Bildquelle: Diabetes-Portal DiabSite

zuletzt bearbeitet: 29.10.2015 nach oben

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