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Insulinanaloga dürfen Diabetes-Patienten finanziell nicht belasten

DDH-M und DDB kritisieren Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA

Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) schließt sich Kritik des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) an geplanter G-BA-Regelung an

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant, moderne Insulinanaloga mit einem Festbetrag zu belegen. Diese sind derzeit teurer als Humaninsulin. Menschen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2, die sich Insulinanaloga mit einem Pen spritzen, müssten bei dieser Neuregelung künftig entweder den Differenzbetrag zwischen Humaninsulin und Analoga selbst zahlen oder sich auf Humaninsulin umstellen lassen.

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) kritisierte das Vorhaben des G-BA kürzlich in einer Pressemitteilung. Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) schließt sich dieser Kritik an. Denn die Festbeträge würden für betroffene Patienten eine deutlichere finanzielle Mehrbelastung oder eine schlechtere Versorgung durch Humaninsulin bedeuten. Die Entscheidung über das geplante Vorhaben fällt der G-BA am 21. Februar 2013.

Der G-BA plant, Humaninsulin und Analoga künftig in drei Gruppen zu je festen Beträgen einzuteilen: kurzwirksames Insulin, langwirksames Basalinsulin und Mischinsulin. Analoginsuline sind teurer als Humaninsulin. Diese Mehrkosten sollen jetzt auf die Patienten abgewälzt werden: Die Neuregelung würde zusätzliche Ausgaben für alle Menschen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2 nach sich ziehen, die sich im Rahmen einer intensivierten Insulintherapie mit einem Insulinpen spritzen.

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) geht in seiner Pressemitteilung davon aus, dass der G-BA damit eine kostengünstigere Insulinversorgung insbesondere für Typ-1-Diabetiker anstrebt. Sollten im aktuellen Fall die Pharmaunternehmen die Preise für ihre Analoginsuline nicht senken, drohen den Patienten weitere Zuzahlungen für möglicherweise anfallende Differenzbeträge, die gut im zweistelligen Euro-Bereich pro Insulinpackung liegen könnten.

Wer sich als Patient künftig keine Analoga mehr leisten könne, müsse auf Humaninsulin umgestellt werden. Dadurch würden Therapiemöglichkeiten eingeschränkt und medizinisch notwenige Versorgungsalternativen vorenthalten. Denn Insulinanaloga stellten eine therapeutische Verbesserung dar: Insbesondere die Verkürzung des Spritz-Ess-Abstandes erhöht die Lebensqualität der Erkrankten deutlich.

Die Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) warnt: "Das jetzige Ziel des G-BA führt nicht nur zu einer weiteren finanziellen Belastung der Betroffenen, sondern auch zu einer Einschränkung der Therapiemöglichkeiten, die wir nicht akzeptieren dürfen", sagt Hartmut Steinbeck, Vorstandsmitglied der DDH-M. Dem stimmt Martin Hadder, Landesvorsitzender der DDH-M Nordrhein-Westfalen, zu: "Diabetiker, die mit Humaninsulin behandelt werden und keine starken Blutzuckerschwankungen in Kauf nehmen wollen, sind auf Zwischenmahlzeiten angewiesen - müssen also Essen und Insulinversorgung deutlich besser planen. Das ist besonders für Erwerbstätige eine erhebliche Einschränkung in der Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben."

Sollte das G-BA-Vorhaben verabschiedet werden, drohen weitere Konsequenzen: Ärzte könnten dann versuchen, vermehrt auf Insulinpumpentherapien auszuweichen. Denn für diese soll es keine Festbeträge geben. Dies könnte jedoch die ohnehin schon ablehnende Haltung der Krankenkassen bei der Kostenübernahme von Insulinpumpen weiter verschärfen. Hartmut Steinbeck hat daher auch hier große Bedenken: "Etwaige Versuche von Ärzten, über die Befürwortung der Pumpentherapie einen Ausweg für betroffene Patienten zu finden, könnte die Krankenkassen zu einer Erhöhung der Anforderungen an die Anwendung der Pumpentherapie veranlassen. Somit würde die Nichtanwendung des beabsichtigten G-BA-Beschlusses auf die Pumpentherapie zu einer Ungleichbehandlung und zu einer Einschränkung der Therapiemöglichkeiten führen."

Der Beschluss zu den Festbetragsgruppen von Human- und Analoginsulinen wird am 21. Februar 2013 in der Plenumssitzung des G-BA verabschiedet.

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zuletzt bearbeitet: 04.02.2013 nach oben

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