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Zuckerkrank und Autofahren

Abstract zum Vortrag von Dr. med. Hermann Finck, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG, Niedergelassener Diabetologe, Schenklengsfeld, im Rahmen der 6. Herbsttagung der DDG.

Was tun, wenn der Blutzuckerspiegel absinkt?

Dr. med. Hermann Finck Mobilität ist in unserer modernen Welt von zentraler Bedeutung im beruflichen sowie im privaten Bereich, zumal heutzutage viele Menschen im Berufsleben auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind und selbst große Entfernungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in Kauf genommen werden. Dies gilt gleichermaßen für stoffwechselgesunde Verkehrsteilnehmer wie auch für Menschen mit Diabetes.

Für alle Verkehrsteilnehmer gelten die gesetzlichen Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und andere mehr, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme und jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Für Verkehrsteilnehmer mit verkehrsmedizinisch relevanten Krankheiten oder Behinderungen wie beispielsweise Diabetes mellitus gilt, dass wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen darf, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen wie beispielsweise dem behandelnden Arzt.

Beim Thema "Diabetes und Fahrtauglichkeit" ist zunächst einmal festzustellen, dass Verkehrsteilnehmer mit Diabetes in der Unfallstatistik nicht häufiger als Unfallverursacher vertreten sind als Nichtdiabetiker. Es muss jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass bei selbst verschuldeten Unfällen von Diabetikern sehr häufig eine Hypoglykämie (Unterzuckerung) zugrunde lag. Auf diesen Tatbestand wird auch in den neuesten Begutachtungs-Leitlinien zur Fahrtauglichkeit und zur Kraftfahrereignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) hingewiesen.

Die Arbeitsgruppe "Diabetes" hat mit Beteiligung von Mitgliedern des Ausschusses Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) diesen Tatbestand berücksichtigt. Die Gefährdung der Verkehrssicherheit geht beim Diabetes mellitus in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Konzentrations-, Verhaltens- oder Wahrnehmungsstörungen sowie Bewusstseinsbeeinträchtigungen aus.

Eine ungestörte Wahrnehmung der Unterzuckerung (Hypoglykämie) ist deshalb Voraussetzung für die Fahreignung. Der Schulung der Patienten insbesondere im Hinblick auf die Früherkennung einer Unterzuckerung kommt daher besondere Bedeutung zu. Somit sind die Kompetenz im Umgang mit der Erkrankung sowie das Verantwortungsbewusstsein der Patienten wesentliche Grundlagen für die Fahreignung.

In höherem Maße als bei anderen Krankheitsbildern wird beim Diabetes mellitus die Stoffwechseleinstellung durch Faktoren wie Ernährung, körperliche Aktivität und krankheitsangemessenes Verhalten beeinflusst. Daher sind bei Therapien mit hohem Hypoglykämie-Risiko bei der Beurteilung der Fahreignung und bei der Anordnung von Auflagen für beide Gruppen auch Therapieregime, Einstellung und Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen. Regelmäßige Stoffwechselselbstkontrollen sind auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit durchzuführen.

Eine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung ist ein schwerwiegendes Problem hinsichtlich der Fahreignung von Patienten mit Diabetes mellitus. Eine stabile Stoffwechsellage ohne Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung ist daher grundlegend für die Fahreignung.

Wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand schließen die Fahreignung aus. Dabei bedeutet "schwere Hypoglykämie" die Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person. "Wiederholte Hypoglykämie" bezeichnet das zweimalige Auftreten einer schweren Hypoglykämie innerhalb von zwölf Monaten.

Die Fahreignung kann bei Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung in der Regel auf der Grundlage einer fachärztlichen (diabetologischen) Begutachtung durch geeignete Maßnahmen wie das Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining, Therapieänderungen und vermehrte Blutzuckerselbstkontrollen wieder hergestellt werden.

Das Therapieregime mit unterschiedlichem Hypoglykämie-Risiko der medikamentösen Therapie und die Fahrzeugnutzung sind bei der Begutachtung zu berücksichtigen.

Soweit aufgrund der Diabetes-Erkrankung Zweifel an der Fahreignung bestehen, können diese auf Grundlage einer ärztlichen Begutachtung ausgeräumt werden. Diese Untersuchung soll von einem Facharzt für Innere Medizin und/oder einem Diabetologen vorgenommen werden und insbesondere klären:

Für Berufskraftfahrer ist grundsätzlich eine stabile Stoffwechselführung über drei Monate nachzuweisen. Bei Therapie mit Diät und Lebensstilanpassung ist eine fachärztliche Nachbegutachtung vonnöten. Bei Therapie mit oralen Antidiabetika mit niedrigem Hypoglykämie-Risiko müssen regelmäßige ärztliche Kontrollen gewährleistet sein, eine fachärztliche Nachbegutachtung ist erforderlich. Bei Therapie mit höherem Hypoglykämie-Risiko (Sulfonylharnstoffe und ihre Analoga, sowie mit hohem Risiko Insulin) ist neben regelmäßigen ärztlichen Kontrollen alle drei Jahre eine fachärztliche Begutachtung erforderlich. Bei der Beurteilung der Fahreignung sind Therapieregime, Einstellung und Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen. Geeignete Stoffwechselselbstkontrollen sind regelmäßig durchzuführen.

Gut eingestellte und geschulte Menschen mit Diabetes können Fahrzeuge beider Gruppen sicher führen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Mehrzahl der Menschen mit Diabetes die Anforderungen an das sichere Führen von Kraftfahrzeugen als Privatkraftfahrer und auch als Berufskraftfahrer erfüllt.

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Bildunterschrift: Dr. med. Hermann Finck
Bildquelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)

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zuletzt bearbeitet: 19.11.2012 nach oben

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