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Freie Apothekerschaft kritisiert patientenfeindliche Rabattverträge

Pressemitteilung: Freie Apothekerschaft e.V.

Daten- und Vorschriftenchaos führt beinahe zwangsweise zu Fehlern

Alte Apotheke Im Juni 2011 soll - nach unbestätigten Zahlen - rund jede zweite Apotheke den neuen AOK-Rabattpartner Betapharm auf Metoprolol-Rezepte gedruckt haben. Dies sei zu Unrecht geschehen, da von den Apotheken ein anderes Präparat abgegeben worden sei.

Der Vorwurf der AOK, Apotheker hätten im Juli 30.000 Rezepte nicht richtig abgerechnet, lenkt nach Auffassung der Freien Apothekerschaft, eines bundesweiten Zusammenschlusses selbständiger Apothekerinnen und Apotheker, vom eigentlichen Thema ab.

Zum Hintergrund: Betroffen sind vor allem zwölf PZN (Pharma-Zentral-Nummern) des Herstellers Betapharm. Das Unternehmen ist der neue Rabattpartner der AOK für den häufig verordneten Betablocker Metroprolol-Succinat. Das Präparat wurde für die AOK-Ausschreibung eigens neu ins Portfolio aufgenommen, es ist noch überhaupt nicht auf dem Markt. Wie andere Pharmahersteller hat auch Betapharm erhebliche Probleme mit der Lieferfähigkeit.

Besonders pikant: Die AOK räumt den Pharma-Firmen eine Anlauffrist von vier Monaten ein, verlangt von den Apothekern aber die sofortige Vertragserfüllung. Bislang wurde von Betapharm keine einzige Packung ausgeliefert. Möglicherweise aus Angst vor Retaxierungen haben einige Apotheken ihre Rezepte dennoch mit dem Rabattpartner bedruckt.

Rund 30.000 - auf den ersten Blick - fehlerhafte Rezepte von 20.000 Apotheken sind nach Ansicht der Freien Apothekerschaft die Folge einer nicht mehr handhabbaren Flut an Gesetzen, Gesetzesänderungen, Verordnungen und Rabattverträgen, deren Vorgaben von den Apothekern zum Nulltarif zu erfüllen sind.

Das seit Jahren angewachsene - und im Jahr 2011 förmlich explodierte - Daten- und Vorschriftenchaos führt beinahe zwangsweise zu Softwareproblemen, fehlerhaften Daten, Handhabungen und Ergebnissen. Die Bearbeitung eines Rezepts ist durch eine Vielzahl von Rabattverträgen, Packungsgrößen-Verordnungen und zahllose Vorschriften mittlerweile so kompliziert geworden, dass sie kaum noch fehlerfrei zu bewältigen ist.

Die Freie Apothekerschaft fordert die Politik und die Krankenkassen zu Gesprächen über diese Missstände auf und bietet ihre Mitarbeit für konstruktive und sachdienliche Lösungen an. Die deutschen Apotheker und ihre Mitarbeiter sind nicht mehr bereit, für die massiv erschwerte Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln weitere Einkommensverluste und pauschale Kriminalisierung hinzunehmen.

Die Krankenkassen tragen die gesetzliche und vertragliche Verantwortung für die Erfüllbarkeit der - unverständlicherweise geheimen - Rabattverträge. Zwar mögen die Rabattverträge zu Einsparungen führen, aber nur zu Lasten der Patienten und der Apotheken. Besonders kritisch ist außerdem die Herstellung dieser Arzneimittel zu beleuchten, die aus Kostengründen in Billigstlohnländer verlagert wurde.

Die AOK schließt einen Rabattvertrag mit Betapharm ab über Medikamente, die teilweise nicht einmal lieferbar sind. Wenn eines der meist verordneten Blutdruck-Mittel im Rabattvertrag über Monate hinweg nicht geliefert werden kann, ist es kein Wunder, wenn Probleme auftauchen. Vor Abschluss von Rabattverträgen mit Pharma-Unternehmen müssen die Krankenkassen unbedingt deren Lieferfähigkeit prüfen.

Solange die Krankenkassen ihre vertragliche Verantwortung für die Erfüllbarkeit nicht wahrnehmen, muss die Erfüllung der patientenfeindlichen Verträge ausgesetzt werden. Die Freie Apothekerschaft erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich die Gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin beharrlich weigern, das Urteil des Schiedsgerichtes und die damit verbundene Entlohnung der Apotheken für das Jahr 2010 zu vollziehen.

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen können nicht erwarten, dass die Apotheker weiterhin unentgeltlich zu Lasten der Patienten finanzielle Vorteile für die Krankenkassen erwirtschaften.

Die Freie Apothekerschaft fordert die Gesetzlichen Krankenversicherungen auf, die gerichtlich festgesetzte und bislang fehlende Honorierung für das Jahr 2010 unverzüglich auszuzahlen und die Praxis der Rabattverträge neu zu überdenken.

Bildunterschrift: Alte Apothekeneinrichtung
Bildquelle: Diabetes-Portal DiabSite

zuletzt bearbeitet: 03.09.2011 nach oben

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