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Menschen mit Diabetes sollten niedrige Blutdruckwerte anstreben

Selbstmessung des Blutdrucks vom Apotheker erklären lassen

Wer seinen Blutdruck zu Hause mit dem eigenen Gerät kontrolliert, sollte sich die Messung vom Apotheker erklären lassen. "Wenn ein Gerät automatisch den Blutdruck misst, heißt das noch lange nicht, dass die gemessenen Werte auch korrekt sind. Die meisten Fehler lassen sich leicht vermeiden, wenn man weiß wie", sagt Mathias Arnold, Vorstandsmitglied des Deutschen Apothekerverbands (DAV).

"Viele Apotheken bieten eine Beratung zur Blutdruckselbstkontrolle an. Diese Dienstleistung dauert etwa 20 Minuten, den Preis legt der Apothekenleiter fest." Anleitungen zur Blutdruckselbstmessung hat die Bundesapothekerkammer erarbeitet.

Häufige Fehler bei der Blutdruckmessung durch Patienten sind, dass sich die Manschette des Messgeräts nicht in Höhe des Herzens befindet oder dass vor der Messung keine ausreichend lange Ruhepause eingehalten wird. Eine Stunde vor der Messung sollte nicht geraucht und kein Kaffee, Tee oder Alkohol getrunken werden. Gemessen wird grundsätzlich im Sitzen. Während der Messung nicht sprechen und den Arm ruhig halten. Arnold: "Blutdruckwerte schwanken, deshalb hat der einzelne Messwert nur eine begrenzte Aussagekraft. Patienten sollten mit dem Apotheker darüber sprechen, wann eine Wiederholungsmessung sinnvoll und was dabei zu beachten ist."

Der Blutdruck liegt idealerweise bei 120 zu 80 mmHg (Millimeter Quecksilber). Für Messungen in der Apotheke gilt: Bei Messwerten über 140 zu 90 sollte in absehbarer Zeit ein Arzt aufgesucht werden; bei Menschen mit Diabetes, einer Nieren- oder Herzerkrankung liegt diese Grenze bei 130 zu 85. Umgehend zum Arzt sollten Menschen mit Blutdruckwerten über 160 zu 100.

Die Beratung zur Blutdruckselbstkontrolle ist eine der Dienstleistungen aus Apotheken, die über die Abgabe von und Beratung zu Arzneimitteln hinausgeht. Um die Qualität von Beratungs- und Serviceangeboten bundesweit zu vereinheitlichen, hat die ABDA ? Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände einen Leistungskatalog (LeiKa) erarbeitet.

zuletzt bearbeitet: 02.08.2011 nach oben

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